Ich erhalte die große Witwenrente seit 2013 und habe zwei minderjährige Kinder. Über die Höhe der Einkommensfreibeträge bin ich informiert.
Frage 1:
Die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat habe ich die vollen Gehälter meines verstorbenen Mannes erhalten. Das heißt, dass diese 3 Monatsgehälter auf mein eigenes monatliches Gehalt im Durchschnitt mit angerechnet werden, so dass womöglich eine Rentenkürzung nach dem Sterbevierteljahr nach sich ziehen wird.
Oder werden diese 3 Monatsgehälter, da sie tatsächlich im Sterbevierteljahr ausbezahlt wurden, nicht nachfolgend durchschnittlich angerechnet? Welcher § greift?
Frage 2:
In diesem Jahr (2014) habe ich nun die Direktversicherung meines Mannes erhalten, die ihm eigentlich zur Rentenvorsorge gedient hätte. Ist diese neben meinem eigenen Einkommen mir zusätzlich als Einkommen anzurechnen? Oder bleibt die Direktversicherung, die zu versteuern und sozialversicherungspflichtig ausbezahlt wird, unberücksichtigt?
Falls so eine Direktversicherung anrechnungsfrei bleibt auf die Witwenrente, bitte den entsprechenden § benennen.