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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Witwenrente

von Maria12.04.2019 | 11:52
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6 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine große Witwenrente. Da meine betriebliche Altersversorgung in diesem Jahr als Einmalzahlung ausgezahlt wird, frage ich mich ob und wie diese Zahlung auf die Witwenrente angerechnet wird. Da ich erst 2007 geheiratet habe, gilt für mich das neue Recht. Wird auch eine Risikolebensversicherung angerechnet? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria,

auf eine Hinterbliebenenrente (auch nach neuem Recht) wird nur "eigenes", also selbst erworbenes Einkommen angerechnet. Das Bruttoeinkommen wird durch einen (je nach Einkommensart entsprechenden) Pauschalabzug in Nettoeinkommen umgerechnet. Von diesem wird wiederum der Einkommensfreibetrag abgezogen (um derzeit 845,59 Euro, ggf. zusätzlich um 179,37 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind). Bleibt ein Einkommensbetrag übrig, werden davon 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

a) betriebliche Altersvorsorge

Da Sie diese als Einmalzahlung ausgezahlt bekommen, ist der Einmalzahlungsbetrag so umzurechnen, dass ein "monatlicher" Betrag vorhanden ist, der für die oben angeführte Einkommensanrechnung herangezogen werden kann. Die Höhe des Pauschalabzugs richtet sich danach, ob dieses Einkommen mit Ertragsanteil versteuert wird (dann 17,5 % Abzug) oder nachgelagert versteuert wird (dann 23 % Abzug).

b) Risikolebensversicherung

Hier handelt es sich um anrechenbares Vermögenseinkommen, wenn die Auszahlung der Versicherung wegen Erfüllens des Erlebensfalles erfolgt. Hierzu gehören dann auch die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen, abzüglich des Sparer-Pauschbetrag. Bei "Einmaligem" Vermögenseinkommen gilt ein Zwölftel des ausgezahlten Betrages als monatliches Einkommen, für die dem Monat der Auszahlung folgenden 12 Monate. Die Höhe des Pauschalabzuges beträgt grundsätzlich 25 %. Steuerfreie Kapitalerträge erhalten keinen Pauschalabzug.

In jedem Fall müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erzieltes Einkommen mitteilen. Ob und in welcher Höhe das Einkommen dann tatsächlich anzurechnen ist, wird von dort entsprechend geprüft.

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5 Antworten

Und Josefam 12.04.2019 | 13:12
Für Sie gilt das neue Hinterbliebenenrecht und alles wird angerechnet!
!?am 12.04.2019 | 14:58
Wäre eine zur Auszahlung kommende Risikolebensversicherung nicht eine Leistung einer Versicherung des Verstorbenen und soll nicht angerechnet werden?
W°lfgangam 12.04.2019 | 17:58
Nachfragt: (die Frage bezog sich auf eine betriebliche Altersversorgung) wird WIE in einen normalen monatlichen Betrag UND mit welcher Laufzeit zur Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente umgerechnet? Nehmen Sie einen Einmalbetrag von 20.000 € mit vollkommen nachgelagerter Besteuerung - nur, damit die Fragestellerin/andere Interessierte mit Einmalauszahlungen der BAV, sich ein Bild von der Auswirkung auf die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente machen könnte ...ansonsten ist Ihre Aussage einfach/konkret nur 'Blubb' ;-) Gruß w.
!?am 12.04.2019 | 17:59
Klassisch wird die RISIKO-Lebensversicherung fällig, wenn die versicherte Person verstirbt. Eine RISIKO-Lebensversicherung hat keinen Erlebensfall.
Und Josefam 12.04.2019 | 17:39
Anrechnung der Risikoversicherung nur bei Auszahlung der Versicherung im Erlebensfall! Damit kann also nicht der Verstorbene, sondern nur die Witwe gemeint sein.
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