Hallo,
ich habe nach Erreichen der Regelaltersgrenze meine DRV-Altersrente beantragt und bewilligt bekommen (Januar 2017). Seit Mai 2003 beziehe ich auch die große Witwenrente; wohl ein Altfall, da Eheschließung 1970; beide Ehepartner vor 1950 geboren.
Nun hat mir die DRV das Formular R0660 übersendet, mit dem ich leider nicht klarkomme. Im Jahr vor dem Tod meines Mannes (2002) war ich Hausfrau; nach dem Tod meines Mannes (Mai 2003) und somit im Todesjahr habe ich eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen (01.07.2003 - 31.08.2013), die ich in 2013 aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste.
Wenn ich dies richtig verstehe, sind Vermögenseinkommen (geringfügige Zinsen und Dividenden, sowie Auszahlung von Lebensversicherungen) nicht anzugeben, da ein Altfall vorliegt. Sonstige Einkünfte neben der Witwen- und Altersrente hatte ich nicht.
Bei 7.1 würde ich daher die Altersrente (Bezug seit Januar 2017) angeben, richtig?
Nummer 3 (Arbeitsentgelt) verstehe ich nicht: Muss ich hier meine Beschäftigung von 01.07.2003 - 31.08.2013 angeben? Falls ja, müsste ich ja wohl auch R0665 bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dort ist in 3.3 und 3.4 aber wohl (in meinem Fall) eine Angabe zum Jahr 2002 und zum Mai 2003 (Todesmonat) zu machen. Zu dieser Zeit war ich aber Hausfrau, da die Beschäftigung erst im Juli 2003 anfing. Kann ich nicht darauf hinweisen, dass die Beschäftigungszeiten (und Entgelte) in meinem Versicherungsverlauf gespeichert sind?
Bei Ziffer 10 würde ich dann nein ankreuzen, da ich im Jahr 2002 keine Einkünfte hatte. Ist das richtig?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe; leider liegen mir derartige Formulare nicht; ich möchte aber keinen Fehler beim Ausfüllen machen!