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Einkommensanrechnung Witwenrenten

von Christa15.08.2007 | 14:53
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7 Antworten

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Lt. meinem neuen Witwenrentenbescheid übersteigt mein Einkommen den Freibetrag um € 34,67. Anzurechnen sind ab 1.7.07 € 13,87. Da ich in diesem Jahr ca. 1.000 € weniger als im vergangenen Jahr verdienen werde, möchte ich, dass mein Einkommen von 2007 berücksichtigt wird. Was muss ich tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Christas Anfrage wurde von user lotscher bereits beantwortet - dem ich zustimmen möchte.

Die KR Anfrage zielt indes auf die ab Juli 2007 vorgenommene Änderung des § 18 b Abs.5 Satz 1 SGB IV zu den 400 Euro Jobs ab. Seither wird indes keine 20 % Kürzung der 400 Euro mehr vorgenommen, was dazu führen kann, dass ein aktuell ausgeübter 400 Euro Job neben einer Witwenrente im Vergleich zur selben Situation im Juni 2007 zu einer Kürzung der Rente führen kann - die 400 Euro Nebenverdienst werden seit Juli nämlich direkt auf den Freibetrag angerechnet.

Wie sich im Einzelfall eine Einkommensanrechnung auswirkt, kann Ihnen die zuständige Sachbearbeitung erläutern.

MfG

6 Antworten

lotscheram 15.08.2007 | 16:07
Einkommen wird immer im Vergleich zum Vorjahr neu berücksichtigt, wenn die Abweichung mindestens 10% beträgt. Einkommen des Jahres 2007 kann frühestens ab dem Zeitpunkt neu berücksichtigt werden, ab dem sich tatsächlich die Änderung ergibt, was dem RV-Träger mitzuteilen wäre. Bis dahin verbleibt es bei der bisherigen Berechnung.
Schiko im Original.am 15.08.2007 | 16:08
Es ist halt so, maßgebend ist die veränderung des monatlichen bruttoeinkommens. Einkommensänderungen werden grundsätzlich erst zum zeitpunkt der nächsten rentenanpassung, dies war am 1.7.07 der fall, berücksichtigt. War die änderung des verminderten betrages schon früher- vorausgesetzt- sie haben dies umgehend ge- meldet können sie beschwerde einlegen. Erfragen sie einfach am telefon ob die vorlage der lohn- abrechnung genügt. Ausnahme, ist an drei aufeinander folgenden monaten im durchschnitt das einkommen um mindestens 10% gesunken gegenüber dem gemeldeten, kann die auswirkung schon früher anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen.
KRam 15.08.2007 | 16:46
Hallo bin teilzeitberufstätig und bekomme die große witenrente- was ändert sich- wenn ich noch zusätzlich einen 400eu _job mache?
KSCam 15.08.2007 | 20:00
das hängt von den genauen Zahlen ab (Nettorente, Nettolohn, Aushilfslohn). Wahrscheinlich führt ein höheres Einkommen zu einer höheren Einkommensanrechnung (maximal 160 € weniger Witwenrente). Erkundigen Sie sich einzelfallbezogen beim RV Träger, der Ihnen die Rente zahlt!
lotscheram 15.08.2007 | 21:52
Bei Bezug von Witwenrenten wird auf einen rentenunschädlichen Hinzuverdienst in Höhe von z.Zt. 350,00€ abgestellt. Ein, wenn auch geringfügiges Einkommen von 400€ monatlich kann zur Reduzierung der Wiwenrente führen. Empfehle Ihnen vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme die Auswirkung in einem Gespäch bei der nächstgelegenen AuB Stelle abzuklären.
Schiko -Original.am 16.08.2007 | 08:35
Lieber Lotscher, kann es sein du verwechselst hier äpfel mit birnen? Christas anfrage bezog sich doch auf die kürzung der witwenrente durch anrechnung eigenen ein- kommens. Dies hat doch nichts mit der zulässigen höchstgrenze von 350 monatlich zuverdienst bei bereits gewährter rente für jemanden unter 65 lebensjahre zu tun? Hier geht es doch um den anrechnungsfreien b etrag von monatlich 693,53. Mit freundlichen Grüßen.
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