Hallo Omis Liebling!
Ich versuche es trotzdem mal mit einer einfachen Antwort.
Bei Witwenrenten gibt es eine Anrechnung von eigenem Einkommen, dazu zählen auch eigene Renten.
Es gibt hier einen Freibetrag, der liegt bei etwa 800 Euro, insofern sollte also hier keine Einkommensanrechnung erfolgen, es sei denn es gibt noch weitere Einkommen. Ob die eine Rolle spielen, hängt aber auch vom Zeitpunkt des Todes (vor 2002?) ab.
Das alles lässt sich leichter in der Beratungsstelle der DRV klären.
Und die Unfallrente wird ebenfalls angerechnet, dabei sind bestimmte Höchstbeträge definiert, die nicht überschritten werden dürfen. Ist dies der Fall, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt, damit der Höchstbetrag eingehalten werden kann.
Das wäre es ganz grob gesagt. In der Beratungsstelle kann man Ihnen und der Omi das alles genauer und eben anhand der genauen Zahlen viel besser erklären.