In Zusammenhang mit einem Antrag auf Witwenrente ergibt sich folgende Frage:
Die Witwe hat bis Dez. 11 eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt.
Bezieht nun seit 2012 Arbeitslosengeld.
Der Ehemann, der bereits Rente bezogen hat, ist im März 12 verstorben.
Im R660 wird entsprechend unter der Ziffer 6.9 das Arbeitslosengeld angegeben.
Soweit verständlich.
Warum werden unter der Ziffer 10 dann auch noch Angaben zum Arbeitsentgelt von 2011 verlangt und warum soll der frühere Arbeitgeber auch noch eine entsprechende Bescheinigung erstellen?
Nachdem ab Beginn der Witwenrente nur noch Arbeitslosengeld bezogen wird, ist doch das Arbeitsentgelt aus dem Vorjahr für die Einkommensanrechnung nicht mehr relevant - oder doch?
Vielen Danke für eine Erklärung zu den rechtlichen Hintergründen.