Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Einkommensberechnung

von Hinterbliebene01.08.2013 | 14:04
1368 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hatte letztes Jahr von Januar bis einschliesslich Juli einen 400 Eurojob, dann kein Einkommen mehr . Ab September werde Ich Arbeitseinkommen von 1200 Euro brutto haben. Welches Einkommen wird für die Berechnung der Waisenrente zugrunde gelegt ?

6 Antworten

senf-dazuam 01.08.2013 | 14:43
Liebe(r) Hinterbliebene! Eine Info-Broschüre der DRV dazu hilft: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Einkommen, welches den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% angerechnet. Der Freibetrag errechnet sich durch 17,6 * aktueller Rentenwert. In einer Ausbildung liegt der Freibetrag noch etwas höher. Vom Bruttoeinkommen werden 40% pauschal abgezogen. Für die alten Bundesländer also: ((1200 - 40%)- 495,26) * 0,4 = 89,90 Um diesen Betrag wird also die Waisenrente gekürzt werden.
Hinterbliebeneam 01.08.2013 | 14:52
@ senfdazu danke für die Antwort . also wird das neue Einkommen nicht das vom Vorjahr zugrunde gelegt ?
Bartlam 01.08.2013 | 15:26
Das Einkommen ab September wird nur berücksichtigt, wenn es mindestens um 10 % geringer als das Vorjahreseinkommen ist. Da das Einkommen im Vorjahr jedoch geringer ist, wird dieses zur Einkommensanrechnung herangezogen.
-am 01.08.2013 | 15:27
Hallo, für die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Einkommensanrechnung vorzunehmen ist, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmalig die Rente mit einem Einkommen zusammentrifft. Ein Zusammentreffensfall liegt vor, wenn zu einem Einkommen eine Rente wegen Todes oder zu einer Rente wegen Todes ein Einkommen hinzutritt. Da in Ihrem Fall im September wieder erstmalig Einkommen mit Ihrer Rente zusammentrifft, muss das Einkommen des Monats des erstmaligen Zusammentreffens berücksichtigt werden. Hätten Sie fortlaufend Ihr Einkommen von 400,-€ erzielt, also auch in den Monaten August 2012 bis August 2013, hätte bis zum 01.07.2014 trotz Änderung Ihres Einkommes ab September 2013 das Einkommen aus 2012 berücksichtigt werden müssen. Zusammenfassend... das Einkommen ab September ist leider massgebend. Mit freundlichen Grüßen
Feliam 01.08.2013 | 16:20
Ja, das lfd. Einkommen ist nicht um 10% geringer, also wird es berücksichtigt.
Bartlam 01.08.2013 | 15:46
@ Experte/in Bei erstmaligen Zusammentreffen wird ein Vergleich zwischen dem laufenden Einkommen und dem Vorjahreseinkommen gemacht. Dabei gilt bei Erwerbseinkommen grundsätzlich das durchschnittliche Vorjahreseinkommen als monatliches Einkommen. Das laufende Einkommen wird hierbei nur berücksichtigt, wenn es um 10 % niedriger ist. durchschnittliches Vorjahreseinkommen: 400 EUR laufendes Einkommen: 1.200 EUR - 40 % = 720,00 laufendes Einkommen ist nicht 10 % niedriger als Vorjahreseinkommen, also ist Vorjahreseinkommen maßgebend. Oder sehe ich das falsch ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026