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Experten-Antwort

Einkommenserklärung KV: Angaben zum Lebensunterhalt

von Dirk02.12.2014 | 15:09
2762 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, die DAK hat mich als freiwilig Versicherten (Status derzeit arbeitssuchend, ohne Einkommen, kein ALGII, weitere Einkünfte,etc.) zum Jahresende angeschrieben und um eine Eikommenserklärung gebeten. Fakt: Ich verfüge über ein Restkapitalvermögen (Girokonto von ca. 18.000,-), von dem ich derzeit meinen Lebensunterhalt bestreite. Frage: Wird das von der Krankenkasse als Einkommen herangezogen und mein Mindestbeitragssatz von 137,- monatl. erhöht? Ich bekomme zusätztlich, aber nicht regelmäßig, eine monatl. Unterstützung meiner Eltern von ca. 700,-. Muss, bzw. soll ich beides angeben, welche Konsequenzen hat das evtl. auf meine monatl. Beitragshöhe? Vielen Dank für eine kompetente Antwort. Dirk

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2014 | 09:22

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Krankenversicherungsrechts nicht positionieren kann.

4 Antworten

Santanderam 02.12.2014 | 15:40
Falsches Forum.
W*lfgangam 02.12.2014 | 21:01
Hallo Dirk, Kapitalvermögen ist nicht Einkommen, sondern nur die daraus erzielten Erträge (Zinsen). Die Angabe der elterlichen Zuwendungen wäre unschädlich, da die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag/137 EUR bereits bei 921,67 EUR liegt. Siehe DAK-Seite, im unteren Bereich: http://www.dak.de/dak/beitraege/Selbstaendige_und_freiwillig_Ver… Sind die Zuwendungen der Eltern als Unterhaltszahlung einzustufen, wäre es sogar zwingend Einkommen im Sinne der Anfrage der DAK. Gruß w. PS: Fragen zur KV sonst bitte diesem Forum, auch dort antworten Experten: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 02.12.2014 | 21:17
Bin sicher, der Hinweis, falsches Forum hilft Ihnen nicht weiter. Sie brauchen auch keine Vermögenserklärung abgeben, sondern die monatlichen Einkommen nennen. Die Unterstützung der Eltern fällt hier nicht darunter. Wäre von Interesse , zu erfahren ,warum Sie freiwillig versichert sind. Mit Mindestbeitragssatz meinen Sie wahr- scheinlich, bis 134,75 Monatseinkommen fällt kein Beitrag an. MfG.
W*lfgangam 02.12.2014 | 21:55
...ohoh, Sie kennen sich wie immer gut aus, jetzt auch noch freiw. GKV ;-) Selbst freiwillig Versicherte mit NULL Einkommen haben den Mindestbeitrag der GKV zu zahlen (warum auch immer, wo sie es hernehmen, ist der Kasse/dem SGB V egal). Die Voraussetzungen für die freiw. GKV stehen auch im SGB V (Tipp: in den ersten 10 §§ zu finden) Offensichtlich besteht keine Möglichkeit in ein Pflichtversicherung (mangels Einkommen oder anderer 'Verpflichtungen/gesetzlicher Vorgaben') zu kommen, daher hat die Kasse die freiwillige Zwangsversicherung 'angeordnet'. Wenn Sie antworten würden "der Bengel soll gefälligst GKV-versicherte Frau heiraten", würde ich das als noch halbwegs sinnvollen Beitrag werten ;-) Gruß w. ...den Gedanken, das eigene Vermögen 'vorübergehend' den Eltern zu übertragen, und dann mit 'sauberen' Kontoauszügen zum Jobcenter zu laufen – Stef hat sicher Gründe, diesen Gedanken erst gar nicht nachzuhängen ...
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