Alle bisherigen Recherchen zum Thema waren leider erfolglos:
Bei der Einkommensermittlung für den zu leistenden Riesterbeitrag werden außer dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen (SV-Brutto) auch z. B. anteiliges Einkommen aus Arbeitslosengeld 1 des Jahres hinzugezogen.
Welcher Betrag des ALG ist hier zu verwenden:
- der tatsächlich ausgezahlte Leistungsbetrag,
- der vom Amt an den Rentenversicherer gemeldete Betrag der geleisteten Rentenversicherungsbeiträge?
Im konkreten Fall erfolgte eine Kürzung der Zulage, die evtl. mit falscher Anwendung des ALG 1 - Betrages zusammenhängt.
Vielen Dank für die Aufklärung!