Hallo Witwe,
die Versteuerung der Renten hat sich erheblich in der Zwischenzeit geändert, so dass Sie nicht Ihre Konditionen mit denen Ihrer Mutter vergleichen können/sollten.
Sie haben aber die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Nach Erhalt legen Sie diese dann der DRV vor und damit dürfte das Thema erledigt sein.
Das Formular zur Beantragung der Bescheinigung erhalten Sie z. B. hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do?%24csrf=8U8I9DIKU0…
Falls Sie dann irgendwann beabsichtigen, Ihre Immobilie/n doch zu verkaufen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vorher, welche Auswirkungen das dann auf Ihre Rente/Witwenrente haben würde.
Einen schönen Restsonntag und alles Gute!