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Einkommensteuer

von Gilla17.04.2008 | 10:28
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Hallo, habe meinen Eink.st.besch.für 2007 erhalten. Wie wird die Berechnung der versteuernden Rente vorgenommen. Beispiel: 1. Rente 8.000 € 2. Rente 5.000 € Betrag addieren. Abzügl. Werbekosten usw. Meine Frage:wird der Grundfreibetrag von 7.664 € nach Abzug aller Pos. abgezogen ? Wer kann mir antworten? Vielen Dank. gilla

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gilla,

die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten.

Ich unterstelle, beide Renten werden durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dann ist jede Rente in Abhängigkeit vom Jahr ihres erstmaligen Anspruches zu einem bestimmten Prozentsatz, aber mindestens zu 50 %, steuerpflichtiges Einkommen. Nehmen wir an, dies trifft auf Ihre Renten zu. Dann sind von der ersten Rente 4.000 Euro und von der zweiten Rente 2.500 Euro steuerpflichtig, zusammen also 6.500 Euro. Davon können noch bis zu 1.500 Euro Sonderausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung sowie sonstige Sonderausgaben abgezogen werden. Aus dem verbleibenden steuerpflichtigen Betrag werden nur dann Steuern fällig, wenn dieser höher ist als der Grundfreibetrag von 7.664 Euro. Im von Ihnen gewählten Beispiel sind also keine Steuern zu erheben.

Anders sieht es aus, wenn neben der Rente noch andere Einkünfte erzielt werden. Das sind zum Beispiel Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages, Einkünfte aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit, Vermietung oder Verpachtung etc.. Auch analoge Einkünfte des Ehepartners werden in die Gesamtschau mit einbezogen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich allerdings der Grundfreibetrag auf 15.328 Euro.

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