Hallo,
soweit mir bekannt ist sind die Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (hier: Mitglied im Stadtrat mit Sitzungsgeld) als Einkommen zu betrachten.
Diese werden jedoch z.Zt. nicht angerechnet und es wurde eine Übergangsvorschrift geschaffen die immer wieder verlängert wird. Ich glaube bis 30.9.2020 oder 31.10.2020.
Ist bekannt, ob diese wieder verlängert wurde? Unter welchen Voraussetzungen wird das Einkommen aus solcher ehrenamtlicher Tätigkeit angerechnet? Ich glaube, wenn es als "Lohnersatz" gilt oder so?
Kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen bzw. aufklären?
Danke!!
09.06.2020, 08:08
von
Herr F.
09.06.2020, 10:29
Experten-Antwort
Hallo Herr F.,
die Frist gilt bis zum 30.09.2020.
Der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung kann Arbeitsentegelt/Arbeitseinkommen und damit anzurechnender Hinzuverdienst sein.
Sie ist nur in der Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in der sie einen konkreten Verdienstausfall ersetzt.
Bitte lassen Sie Ihren Einzelfall durch die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers (anhand geeigneter Nachweise aus der Tätigkeit) prüfen.