Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Einkünfte aus Photovoltaikanlage = rentenschädlich?

von woda19.03.2011 | 22:19
8423 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, im Juni 2011 werde ich 60 Jahre alt und möchte dann die Altersrente für Frauen beantragen. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Ich beabsichtige in einigen Monaten eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen. Nach den geschätzten Berechnungen wirft diese Anlage monatlich mehr als 400,00 Euro ab. Muss ich diese Einkünfte während meines Rentebezuges dem Rentenversicherungsträger angeben? Werden diese Einkünfte als "rentenschädlicher" Hinzuverdienst berücksichtigt? Bekomme ich dann meine Altersrente gekürzt? Wenn ja, gibt es noch einen guten Tipp?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo woda,

der Gewinn aus einer Photovoltaikanlage wird vom Finanzamt als "Einkünfte aus Gwerbebetrieb" besteuert. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind immer auch als Hinzuverdienst bei der Rente zu beachten.

Gewinn bedeutet: Einnahmen aus der Anlage minus Ausgaben (Anschaffung, Betrieb etc.).

Sie müssen zunächst dem Rentenversicherungsträger gegenüber eine gewissenhafte Schätzung der für das Jahr zu erwartenden Einkünfte abgeben. Wenn dann später der Stuerbescheid vorliegt, wird überprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

-_-am 19.03.2011 | 23:42
:P 1.) Jain. Siehe 4.) 2.) Nur der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. 3.) Ja, falls der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid höher als 400,00 EUR ist. 4.) Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze (noch 65. Lebensjahr) eine vorgezogene Altersrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf nur bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten die individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Rentner, die mit einer Solarstromanlage (Photovoltaikanlage) auf dem Dach Strom erzeugen und an ein Energieversorgungsunternehmen verkaufen, müssen die Einnahmen daraus versteuern. Bei der Bewertung der Einnahmen folgt das Rentenrecht dem Steuerrecht. Das bedeutet: Wenn die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage steuerlich als Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit beurteilt werden, gelten sie als Hinzuverdienst. Ausnahme: Wenn die Einnahmen aus Solarstrom steuerlich als Miet-, Pachteinnahme oder als Kapitalerträge bewertet werden, ist keine Anrechnung auf die Erwerbsminderungs- oder Altersrente möglich. Ob es sich bei den Einnahmen um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder einer anderen steuerlichen Einkunftsart handelt, können nach dem Steuerberatungsgesetz nur ein Steuerberater, der Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt beurteilen. Die Rentenversicherung kann und darf in diesem Fall nicht beraten. Betroffene Rentner sollten klären, wie ihre Einnahmen aus einer Solarzellenanlage tatsächlich steuerlich bewertet werden und sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen.
chrisam 19.03.2011 | 23:54
Mit einem Gewinn von 400,- Euro im Monat zu rechnen ist wirklich optimistisch. Sie werden ja auch Ihre Haushaltsenergie durch Solarenergie decken wollen. Einen Überhang werden Sie wohl lediglich im Sommer erzielen, wenn Sie nicht heizen. Zunächst müssen Sie Ihre Investition in die Anlage und deren Installation wieder erwirtschaften, bis tatsächlich ein Gewinn erzielt werden kann. Angeben müssen Sie Ihren Zuverdienst allerdings. Ein absoluter Zugewinn von 400,- Euro monatlich ist für Sie aber zurzeit gerade noch nicht rentenschädlich.
Solarworldam 22.03.2011 | 05:53
Nicht vergessen, die Krankenversicherung wird sich auch melden. Die wollen Beiträge für das erwirtschaftete Geld............
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026