Hallo woda,
der Gewinn aus einer Photovoltaikanlage wird vom Finanzamt als "Einkünfte aus Gwerbebetrieb" besteuert. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind immer auch als Hinzuverdienst bei der Rente zu beachten.
Gewinn bedeutet: Einnahmen aus der Anlage minus Ausgaben (Anschaffung, Betrieb etc.).
Sie müssen zunächst dem Rentenversicherungsträger gegenüber eine gewissenhafte Schätzung der für das Jahr zu erwartenden Einkünfte abgeben. Wenn dann später der Stuerbescheid vorliegt, wird überprüft.