Hallo Andrea,
die Sozialdienste in den Krankenhäusern klären meist sehr genau, an wen der AHB-Antrag zu richten ist und wer als Kostenträger in Frage kommt. Sie können sich auf die Aussage des Sozialdienstmitarbeiters meist verlassen. Wenn es Sie beruhigt können Sie natürlich auch jetzt bereits mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen.
Viele Grüße