Hallo,
ich bin im Moment ein wenig verunsichert ob ich meine Anschlussheilbehandlung unbesorgt antreten kann oder nicht.
Ich wurde am 08.08.2020 nach einer Hirntumor-Operation aus der Uniklinik entlassen. Noch während meines Aufenthalts füllte ich dort das Antragsforular für eine Anschlussheilbehandlung aus.
Bereits am 12.08.2020 bekam ich eine Einladung der Rehaklinik für den 27.08.2020. Ein Bescheid der Rentenversicherung (DRV Bund)lag noch nicht vor.
Nun habe ich bis zum heutigen Tag auf einen Bescheid gewartet aber keinen erhalten. Daraufhin habe ich mich eben telefonisch in der Rehaklinik gemeldet und nachgefragt ob dies alles so seine Richtigkeit hat.
Mir wurde dann mitgeteilt das die Uniklinik den Antrag direkt an die Rehaklinik weitergereicht hat und die Rehaklinik eine Zusage zur Kostenübernahme der Rentenversicherung hat.
Mein Antrag liegt dort vor und würde nachdem ich angereist bin an die Rentenversicherung weitergegeben.
Diese Vorgehensweise verunsichert mich nun da ich selber ja weder eine Bewilligung vorliegen habe noch eine Zusage zur Übernahme meiner Reisekosten und meines Übergangsgeld habe.
Mein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft am 28.08.2020 ab und laut Rehaklinik bräuchte ich diese nicht zu verlängern da ab Antritt der AHB die Rentenversicherung zuiständig wäre.
Ich habe damit ehrlich gesagt so meine Probleme denn ich muss auch von irgendetwas leben und wenn mein Krankengeld eingestellt wird habe ich kein Einkommen mehr und das ohne Zusicherung von Übergangsgeld der DRV.
Was wenn ich dort anreise, die Klinik dann den Antrag an die DRV schickt und diese ablehnt ?
Dann ist mein Krankengeld weg und ich stehe ohne Einkommen da.
Kann mir hier jemand mehr Infos geben ob dies so richtig ist oder nicht ?