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Experten-Antwort

Einmahlzahlung in die Rentenkasse

von Julia23.11.2018 | 08:31
58 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich gehe mit 63 Jahre mit Abschlägen vorzeitig in Rente. Ist es möglich jetzt eine Einmahlzahlung zu leisten um dann Abschlagsfrei die Rente zu beziehen? Ich würde mit 65 Jahren und 11 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei Rente mit 63 werden mir 0,3% jeden monat weniger ausgezahlt. Dies macht einen ca. Betrag von 180 € weniger an Rente monatlich aus. Meine Frage: Wie hoch wäre die Einmahlzahlung an die Rentenkasse um mit 63 abschlagsfrei Rente zu beziehen? Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2018 | 08:47

Hallo Julia,

bitte lassen Sie sich den Betrag zum Ausgleich der Abschläge durch Ihren Rentenversicherungsträger rechtzeitig vor dem Renteneintritt ausrechnen und entscheiden, ob Sie durch eine entsprechende Zahlung Ihre Abschläge ausgleichen.

9 Antworten

Rechenkünstleram 23.11.2018 | 09:23
Größenordnung dürfte recht genau zw. 45.000-46.000€ liegen.
chiam 23.11.2018 | 09:31
Größenordnungsmäßig wäre mit einem Betrag um 45000 Euro zu rechnen.
chiam 23.11.2018 | 09:33
Ah, Rechenkünstler war schneller. Aber immerhin kann ich das Ergebnis bestätigen.
Besserwisseram 23.11.2018 | 09:53
Da haben Rechenkünstler und Chi richtig gerechnet und der Fragesteller wird wohl nicht sein gespartes opfern um die Abschläge auszugleichen. Die Leute sind immer sehr erstaunt wenn man ihnen diese Summen nennt.
memyselfam 23.11.2018 | 10:20
die einmalzahlungen müssen nicht in einer summe geleistet werden, sondern das ist in bis zu 2 ratenzahlungen pro jahr möglich, was sich evtl auch steuerlich positiver auswirkt.
XYZam 23.11.2018 | 10:49
Komisch, ich komme auf viel höhere Beträge. Aus Erfahrung dürfte der Betrag rund 54000 Euro betragen. Wenn z.B. ein Abschlagsbetrag von 200 Euro ausgeglichen werden soll komme ich mit der bekannten Faustformel auf 53600 Euro...
chiam 23.11.2018 | 11:16
Das ist aber in sich widersprüchlich: Hier geht es um 180 Euro (10% weniger als 200 Euro); wenn Sie bei 200 Euro auf 53600 Euro kommen, müssen Sie bei 180 Euro von 10% weniger ausgehen, also 48240 Euro; nicht 54000 Euro. Was die restliche Differenz angeht, scheint die „bekannte Faustformel“ (welche?) ungenau oder vielleicht auch veraltet zu sein. Ich rechne: 180 (Abschlagsbetrag) geteilt durch 0,895 (Umkehrung des Abschlags von 10,5%) geteilt durch 32,03 (Rentenwert) = 6,28 (benötigte Entgeltpunkte). 6,28 mal 37873 (vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2018) mal 0,186 (Beitragssatz) = 44232.
XYZam 23.11.2018 | 11:24
Zitat von chi anzeigen
Komisch, ich komme auf viel höhere Beträge. Aus Erfahrung dürfte der Betrag rund 54000 Euro betragen. Wenn z.B. ein Abschlagsbetrag von 200 Euro ausgeglichen werden soll komme ich mit der bekannten Faustformel auf 53600 Euro...
Das ist aber in sich widersprüchlich: Hier geht es um 180 Euro (10% weniger als 200 Euro); wenn Sie bei 200 Euro auf 53600 Euro kommen, müssen Sie bei 180 Euro von 10% weniger ausgehen, also 48240 Euro; nicht 54000 Euro. Was die restliche Differenz angeht, scheint die „bekannte Faustformel“ (welche?) ungenau oder vielleicht auch veraltet zu sein. Ich rechne: 180 (Abschlagsbetrag) geteilt durch 0,895 (Umkehrung des Abschlags von 10,5%) geteilt durch 32,03 (Rentenwert) = 6,28 (benötigte Entgeltpunkte). 6,28 mal 37873 (vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2018) mal 0,186 (Beitragssatz) = 44232.
Ich muss mich korrigieren: Nach meiner Faustformel komme ich auf einen Betrag i.H.v. 46800 Euro.
DRVam 23.11.2018 | 14:20
Faustformel hin oder her. Füllen Sie den V0210 aus, senden dieses Formular an Ihren Rententräger und wenige Wochen später haben Sie die Ausgleichssumme schriftlich vor Augen.
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