Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Julia,
bitte lassen Sie sich den Betrag zum Ausgleich der Abschläge durch Ihren Rentenversicherungsträger rechtzeitig vor dem Renteneintritt ausrechnen und entscheiden, ob Sie durch eine entsprechende Zahlung Ihre Abschläge ausgleichen.
Ich muss mich korrigieren: Nach meiner Faustformel komme ich auf einen Betrag i.H.v. 46800 Euro.Komisch, ich komme auf viel höhere Beträge. Aus Erfahrung dürfte der Betrag rund 54000 Euro betragen. Wenn z.B. ein Abschlagsbetrag von 200 Euro ausgeglichen werden soll komme ich mit der bekannten Faustformel auf 53600 Euro...Das ist aber in sich widersprüchlich: Hier geht es um 180 Euro (10% weniger als 200 Euro); wenn Sie bei 200 Euro auf 53600 Euro kommen, müssen Sie bei 180 Euro von 10% weniger ausgehen, also 48240 Euro; nicht 54000 Euro. Was die restliche Differenz angeht, scheint die „bekannte Faustformel“ (welche?) ungenau oder vielleicht auch veraltet zu sein. Ich rechne: 180 (Abschlagsbetrag) geteilt durch 0,895 (Umkehrung des Abschlags von 10,5%) geteilt durch 32,03 (Rentenwert) = 6,28 (benötigte Entgeltpunkte). 6,28 mal 37873 (vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2018) mal 0,186 (Beitragssatz) = 44232.
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