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Experten-Antwort

einmalig gezahltes Entgelt zählt oder zählt nicht ?

von Ingo15.06.2018 | 11:43
919 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung bekommen. Was mich wundert: Im Versicherungsverlauf steht 01.12.16 bis 31.12.16 1.324 € Pflichtbeitragszeit, einmalig gezahltes Entgelt. Neben der normalen Jahresmeldung 2016 gab es für die obrige Position eine Extra Meldung mit Meldegrund 54 ( einmalig gez.Entgelt) Im weiteren Verlauf des Schreibens der RV wurden die div. Entgeltpunkte ermittelt. Alles sehr verständlich und nachvollziehbar. Aber die Einmalzahlung taucht dort eben leider nicht mehr auf. Weder bei Entgeltpunkte für Beitragszeiten noch sonst wo. Weiß jemand warum ? Danke !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ingo,

gut, dass sich der Sachverhalt gleich aufgeklärt hat. Grundsätzlich sind Einmalzahlungen, die sozialversicherungspflichtig sind, bei den Jahresmeldungen der Arbeitgeber enthalten.

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2 Antworten

senf-dazuam 15.06.2018 | 12:41
Dieser Betrag sollte in den Entgeltpunkten für Beitragszeiten enthalten sein.
Ingoam 15.06.2018 | 13:10
Ja, ist es auch. Ist einfach mit dem Jahreslohn 2016 addiert worden. Gerade noch mal genau geschaut. Hatte ich leider übersehen. Aber ein zusätzlicher Minijob 2014 hatte eine Extra Eintragung sowohl im Versicherungsverlauf als auch bei den Entgeltpunkten für Beitragszeiten zu folge. Deshalb dachte ich, die Einmalzahlung ist weg. Alles gut, Danke für die Antwort. Schönes Wochenende noch.
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