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Experten-Antwort

Einmalige Einzahlung eines größeren Betrages auf das Rentenversicherungskonto

von DB15.04.2020 | 20:58
86 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau (Jahrgang 1959) war nach den Kindererziehungszeiten, der Ausbildung zur Erzieherin, einiger Jahre als Erziehering im Kindergarten (mit Beitragszahlungen) und als Tagesmutter tätig (ohne Beitragszahlungen in die Rentenversicherung). Sie möchte nun einen größeren Betrag auf ihr Rentenkonto einzahlen. Ist das möglich? Wenn ja, gibt es dann bestimmte Vorgaben und Grenzen? Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.04.2020 | 11:03

Hallo DB,

die Antworten auf Ihre Fragen, können Sie den Beiträgen von „W°lfgang“ und „senf-dazu“ entnehmen.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 17.04.2020 | 15:12

Wir mussten leider einige Kommmentare löschen. Bitte bleiben Sie fair und verzichten Sie auf Bemerkungen, die andere als beleidigend empfinden könnten.

Ihr Admin

3 Antworten

W°lfgangam 15.04.2020 | 21:51
Hallo DB, Ihrer Frau steht die Möglichkeit der 'Ausgleichszahlung bei erwarteter Rentenminderung bei einer vorgezogenen Altersrente' zu - sofern Sie die 35 Versicherungsjahre für eine 'vorgezogenen Altersrente an langjährig Versicherte' erreicht und dabei vorausschauend die dann erforderlichen 35 Versicherungsjahre erreichen kann. Rd. 24.000 € für einen Rentenabschlag von 100 € sind aktuell möglich. Wenn Sie jetzt 'Housten haben/wir haben ein Problem' denken, lassen Sie es. Ansonsten informiert Sie die nächste Beratungsstelle punktgenau über die max. möglichen Einzahlungen und ggf. auch dem (nicht zuverlässigen) Hinweis, dass das Einzahlungskapital vielleicht schon in 15 Jahre nach Rentenbeginn wieder daheim sein könnte - interessant? ...dann her mit den Dukaten unter der Matratze, bevor sie noch mehr zinsloses Patina ansammeln ;-) Gruß w.
senf-dazuam 16.04.2020 | 09:03
Zitat von W°lfgang anzeigen
Hallo DB, näheres dazu kann Ihre Frau in der Rentenauskunft nachlesen, die entweder in den letzten Jahren (statt der üblichen Renteninformation) zugeschickt wurde, oder sie fordert eine solche bei der DRV an. Zu den Zeiten gehören Schul- und Ausbuldungszeiten, Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten, ggf. ZTeiten der Arbeitslosigkeit und natürlich auch die Beitragszeiten. Sollte das fast erreicht sein, können Sie noch freiwillige Beiträge einzahlen oder fehlende Zeiten durche einen (versicherungspflichtigen) Minijob beitragen. @W[°*o]lfgang: Sie sollten aufpassen, wo bei den blumigen und ausschweifenden Ergüssen die relevante Information wieder zugeschüttet wird.
W°lfgangam 16.04.2020 | 20:23
Zitat von senf-dazu anzeigen
lfgang: Sie sollten aufpassen, wo bei den blumigen und ausschweifenden Ergüssen die relevante Information wieder zugeschüttet wird.
hmm... Sie verwenden ja einen sehr 'blumigen' Namen eines hier aus Ihrer Sicht (nie) aktiven Users ;-) Anderseits erkenne ich in Ihrem Beitrag auch nur/allein 'Schüttgut', das relevante/gar keine Lösungshinweise zur Ausgangsfrage anbietet. Achjah, ist eben Frühjahr und die Hobbygärtner tragen wieder fett Rindenmulch auf ;-) Gruß w.
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