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Experten-Antwort

Einmaliger Zuverdienst bei Frührente

von Rentner06.07.2011 | 08:39
2233 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wirkt es sich rentenschädlich aus, wenn man einmalig 800 € für einen Gelegenheitsjob erhält? Danke! Gruß Rentner

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

ja, auch der Verdienst für nur einen Monat wirkt sich bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze rentenschädlich aus. Mit 800 Euro haben Sie auf jeden Fall die Grenze für eine volle Rente überschritten.

In dem Monat würde dann die Teilrente gezahlt, deren Hinzuverdienstgrenze mit den 800 Euro eingehalten ist. Dazu schauen Sie bitte in Ihren Rentenbescheid oder erfragen Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Ihrem RV-Träger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

die Anwendung der doppelten Hinzuverdienstgrenze ist in Ihrem Fall nicht möglich, da der Hinzuverdienst erstmalig (oder erneut) zur Rente hinzutritt.

Nur bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis mit Verdienst unterhalb einer Hinzuverdienstgrenze kann diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden.

Im ersten Monat einer Beschäftigung kann nur dann ausnahmsweise die doppelte Grenze zu prüfen sein, wenn die einfache Grenze aufgrund von Besonderheiten (Überstunden, Einmalzahlung etc.) überschritten wird und der "normale" Verdienst unter der einfachen Grenze liegt. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.

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3 Antworten

Rentneram 06.07.2011 | 10:59
Das wundert mich insofern, als ich dachte, dass hierbei die Regelung angewendet wird wie bei einem 400 € Job: ...2 mal im Jahr bis zu 800 €....?! Danke! Gruß Rentner
Gigiam 06.07.2011 | 12:11
Hallo Rentner, so ist es ja auch. Aber ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze setzt voraus, dass zunächst einmal die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro eingehalten worden ist. Dies ist aber in der gesteltten Frage nicht der Fall. Gruß Gigi
Rentneram 06.07.2011 | 14:19
Absurd finde ich es trotzdem! Das wäre im Gegensatz zu einem regelmäßigen Einkommen von 400€/mtl. plus evtl. 2 mal/á noch mal 400€ lediglich EINMALIG 800€/à. Na ja, ist wohl zu kompliziert für die Gesetzgeber.... Wie so oft! Gruß Rentner
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