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Einmalzahlung

von Kalibulle05.12.2013 | 17:36
1212 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Ich wechsel von der KAL(01.04.2013) in die Altersrente ohne Abschlag zum 01.01.2014. Im November hat mein Arbeitgeber mir eine Einmalzahlung überwiesen. Auf diese wurden mir noch SV Beiträge abgezogen obwohl ich die KAL seit 01.04.2013 s.o. beziehe. 1. Frage: kann man bei einer Einmalzahlung die nach dem KAL Beginn liegt überhaupt noch SV Beiträge wie RV abziehen ? 2. Frage: falls ja, müsste diese Einmalzahlung auch rentensteigernd für die Altersrente ab Januar wirken ? Denn momentan ist der Altersrentenbescheid erfolgt mit der Entgeltbescheinigung bis März ohne Einfügung der Einmalzahlung. Heute bei der Rentenabteilung angerufen dort ist mittlerweile das korrigierte Entgelt gemeldet. Somit müsste doch jetzt, da dieser vor Rentenbeginn vorliegt, angesetzt und neu berechnet werden. Soll ich somit Widerspruch gegen den Altersrentenbescheid einlegen ?

3 Antworten

-/-am 05.12.2013 | 23:24
KAL ist was?
-/-am 07.12.2013 | 08:58
Fristwahrender Widerspruch kann grundsätzlich nicht schaden. Allerdings scheint mir ein Termin in einer Beratungsstelle eher angebracht, da die Frage ob sich die Einmalzahlung rentensteigernd auswirken könnte, nur mit Kenntnis der Rentenakte abschließend beantwortet werden kann. Was die - gefühlt richtige - Verbeitragung der Einmalzahlung betrifft, ist die Krankenkasse als Einzugsstelle der bessere Ansprechpartner.
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