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Einmalzahlung

von mika14.09.2009 | 10:38
1020 Ansichten
3 Antworten

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wird bei einer Einmalzahlung mit überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei alter Eu-Rente die Rente entzogen oder nur für diesen Monat gekürzt oder gar nicht gezahlt. Oder wird die Einmalzahlung zurückverlangt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mika,

einmalig gezahltes Entgelt, das vor Rentenbeginn erarbeitet worden ist, jedoch erst danach ausgezahlt wird, gehört nicht zum Arbeitsentgelt, das als Hinzuverdienst angerechnet wird. Das Entgelt wird dem letzten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet.

Urlaubsgelder oder Jahresleistungen, die nach dem Rentenbeginn erarbeitet wurden, zählen zum Arbeitentgelt und werden als Hinzuverdienst gewertet.

Die Rente würde dann, bei einer Einmalzahlung, die alle Hinzuverdienstgrenzen überschreitet, in dem Monat der Auszahlung in voller Höhe ruhen.

2 Antworten

Haseam 14.09.2009 | 10:53
Hallo, zuerst müßte ich wissen wofür die Einmalzahlung erfolgte ? Ggf. wäre z.B. Urlaubsgeld dem letzten Zeitraum, in dem es erarbeitet wurde zuzurechnen. Ansonsten erfolgt bei dieser Rentenart eine Kürzung oder der Rentenwegfall nur für diesen Monat. Der Anspruch auf die Rente besteht weiter.
mikaam 14.09.2009 | 11:04
urlaubsgeld und jahresleistung als netto zahlung fast 7300 Euro
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