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Einmalzahlung!

von PAUL25.01.2010 | 14:50
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Würde es etwas bringen wenn man einen großen Geldbetrag einmalig oder aufgeteilt auf edliche Monate machen würde ? Danke !

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paul, bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo PAUL,

leider können wir aus Ihrer Frage nicht entnehmen um was für eine Zahlung es sich handeln soll. Wollen Sie freiwillige Beiträge entrichten ? Oder handelt es sich um eine Nachzahlung ? Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Um entscheiden zu können, inwieweit sich freiwillige Beiträge am besten auf Ihre Rente auswirken und in welcher Höhe Sie freiwillige Beiträge zahlen sollten, kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Am besten, Sie wenden sich an eine der Beratungsstellen bei der Deutschen Rentenversicherung, damit man Ihnen ganz konkret bei Ihrer Frage weiterhelfen kann.

14 Antworten

Jaam 25.01.2010 | 15:09
Ja
???am 25.01.2010 | 15:24
Es würde auf jeden Fall schonmal was bringen,wenn sie Ihre Frage auch nur halbwegs verständlich formulieren würden.
Hellseheram 25.01.2010 | 15:26
Bei manchen Fragen/ Beiträgen hier müsste man Hellseher sein, um zu wissen was eigentlich gemeint ist....
nicnacam 25.01.2010 | 15:32
ich will auch!
Peteram 25.01.2010 | 15:30
Natürlich würde es was bringen.Aber auch nur dann,wenn man den Beitrag.Weil man dann auch weiss, das es eine entsprechende.Und das lohnt sich dann wirklich. In diesem Sinne.
Gieram 25.01.2010 | 15:35
Wenn alle mit machen , dann will ich auch.
Neinam 25.01.2010 | 15:52
Ich hab schon mal. :-)
Zuverdienst?am 25.01.2010 | 16:13
Hallo Paul, meinen Sie die Frage wegen der Hinzuverdienstgrenze? Ich glaube, die gilt monatlich, da wäre es besser, wenn die Summe monatlich fließt.
Interesse am Goldeselam 25.01.2010 | 17:20
Mir ist es eigentlich egal wie Sie es machen. Meinetwegen einmalig oder aufgeteilt auf etliche Monate. Hauptsache Sie machen einen "großen Geldbetrag".
Wolfgangam 25.01.2010 | 19:01
Hallo Paul, auf _meinem_ Konto schon (her damit ;-). Ich verzichte gern auf Zinserträge, die sich erst bei mtl. Einzahlungen ansammeln/weiter verwerten lassen ...bitte geben Sie mir Ihre Kontaktdaten ;-) Rentenrechtlich - und darauf zielte wohl Ihre Frage - ist es völlig egal, ob sie im laufenden Jahr für (sei's auch nur für einen Monat) das Maximum einzahlen, oder den gleichen Betrag in hübschen Monatshäppchen aufs Jahr verteilen. Der Entgeltpunkte(Gegen-)wert ist der selbe. Über die belegten Monate mögen Sie im Rahmen der so genannte Gesamtleistungsbewertung vielleicht bei mtl. Belegung ein Mehrgewinn für infrage kommende Zeiten mitnehmen (keine Lücken mehr) ...das werden die Experten demnächst auf dem Papier durchrechnen (kaum können, ohne Ihren individuellen/künftigen Versicherungsverlauf zu kennen). Sie sollten sich an eine örtliche Beratungsstelle wenden, die sich Ihrer Fragestellung annimmt. Gruß w.
Einen großen Haufen oder viele kleine?am 25.01.2010 | 22:04
Wenn Sie einen großen Geldbetrag "machen", egal ob einen großen Haufen oder viele kleine, könnte es sein, dass Sie die Herstellung von Falschgeld anschließend jahrelang absitzen müssen. Egal was Sie vor der Einstellung Ihrer Frage im Forum eingenommen hatten, nehmen Sie besser sehr viel weniger davon!
PAULam 26.01.2010 | 13:36
Hier ist Paul nochmal. Sorry Leute , ich war in eile. Natürlich meine ich einen größeren Geldbetrag ( von mir privat ) in die Rentenkasse einzahlen - oder übers Jahr verteilt kleinere Summen. Würde das etwas bringen? Bis zur Rente sind es noch 18 Jahre.Mein Rentenkonto ist ohne Fehlzeiten! Danke!
PAULam 28.01.2010 | 14:14
Es sollen freiwillige Beiträge sein . DANKE für Ihre Antwort !
Tschackaam 29.01.2010 | 10:40
Hallo Paul, dem Tipp des @Experten schließe ich mich an! Sofern Sie in den nächsten 18 Jahren als abhängig Beschäftigter sowieso der Rentenversicherungspflicht unterliegen, können und dürfen Sie sich gar nicht zusätzlich freiwillig versichern!!! Geht nur ent oder weder ;-) Sollten Sie später eine vorgezogene Altersrente beantragen, dann könnten Sie maximal den "Abschlag" (je nach Jahrgang) ausgleichen. Wenn Sie aber jetzt nicht mehr versicherungspflchtig beschäftigt oder selbständig tätig sind, dann ist eine persönliche Beratung dringend zu empfehlen, um keine bestehenden Rentenansprüche (EM-Rente) zu verlieren (da versicherungsrechtliche Voraussetzungen verloren gehen können). Beratungsstelle anrufen, Termin ausmachen und "schlau" machen. MfG Tschacka
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