Hallo.
Ich bekomme Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, wegen einer Umschulung.
Nun kam es mit meinem altem Arbeitgeber zu einem Rechtsstreit unter anderem wegen noch nicht abgegoltenem Urlaubsanspruch.
Das Gericht (Urteil) hat entschieden, das ein Betrag als Einmalzahlung auszuzahlen ist, damit keine Ansprüche mehr sind.
Nun bekomme ich eine so genannte Einmalzahlung (Brutto) vom Ex Arbeitgeber , wo Steuern und Sozialversicherungen abgezogen werden.
Nun zu meiner Frage:
Wird die Einmalzahlung auf das Übergangsgeld von der von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet? Oder wird dieses nicht angerechnet, das es aus dem altem Arbeitsverhältnis stammt und ein Urteil ( Im Namen des Volkes) ist?