Hallo Maaria,
wenn Sie und Ihr Noch-Ehepartner eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nach § 6 VersAuslG treffen, ist eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung den maßgeblichen Regelungen entspricht und die betroffenen Versorgungsträger, also auch der Rentenversicherungsträger, der Vereinbarung zustimmen. Der Rentenversicherungsträger würde der Vereinbarung z. B. nicht zustimmen, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.
Für genauere Auskünfte zur Ausgestaltung der Vereinbarung sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Mit ihm können Sie auch die Vor- und Nachteile einer Vereinbarung im Detail besprechen.
Zu steuerrechtlichen Fragen können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung