In einer RA der DRVB ist ein "Pflichtbeitrag Einmalzahlung" während der Schutzfrist zur Schwangerschaft gespeichert und gezählt worden. Das schließt sich doch aus, oder?
Dadurch wurden dann auch nur 1 statt 2 beitragsfrei Monate bewertet. Wie kann es sowas geben, das ist doch eine ganz leicht erkennbare falsche Programmierung in der Rentenberechnung, die Einmalzahlung gehört doch in den zuvor letzten Entgeltzeitraum zugeordnet und gerechnet, dann sind es auch 2 Mo beitragsfreie Zeiten und 0,15 EP mehr. Ist das der DRV Programmierung nicht bekannt oder muss sowas immer von Hand korrigiert werden? Hier wird oft geschrieben, die Maschine rechnet schon richtig...