Bei vorzeitigem Beginn einer Altersrente wird der Zahlbetrag für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 % gekürzt. Diese Rentenminderung kann der Versicherte ganz oder teilweise durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Der Aufwand für eine derartige Zusatzzahlung ist allerdings beträchtlich. So kosten beispielsweise die Beiträge zum Ausgleich eines monatlichen Rentenabschlages von 100 Euro bei einem um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn (z. B. Rentenbeginn 64. statt 65. Lebenjahr) schon mehr als 23.000 Euro.