Zitiert von: leo
Zitiert von: Fortitude one
Hallo Leo,
bitte schauen Sie mal hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld_lta.html
Das Wihnachtsgeld wird nur einmal berücksichtigt. Das wurde Ihnen ja von der DRV mitgeteilt. Das passt schon.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hi Fortitude one,
vielen Dank für den Link.
Doch ich konnte leider nichts zu meiner Frage finden.
Nur weil die DRV sagt das es so ist, muss dies ja nicht stimmen. Es sollte klar definiert sein, was einbezogen wird. Für mich als Laie, stellt es sich so dar in meinem Fall:
Bemessungszeitraum von November bis Oktober des Folgejahrs,in diese Zeitraum fallen 2x Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt auch anteilig, sowie Urlaubsgeld hinein. Das Urlaubsgeld wurde voll einbezogen, aber nur einmal Weihnachsgeld.
Das macht für mich keinen Sinn, da Urlaubsgeld auch mehrmals einberechnet wurde.
Grüße
Hallo Leo,
gehen Sie mal davon aus, dass die DRV recht hat. Am Montag werden Sie bestimmt die Bestätigung der Experten erhalten. Den Hinweis (Logik) von User ??? stimme ich zu.
Beispiel für die Berechnung des Übergangsgeldes.
Herr Schulze, verheiratet und zwei Kinder, wohnt in Köln und hat ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Sein Netto-Arbeitsentgelt beträgt 3.000 Euro. Außerdem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachstgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 6.000 Euro erhalten. Aufgrund ständiger Bandscheibenprobleme nimmt er an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (früher Kur) teil. Er hat für die Zeit dieser Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld von der gesetzlichen Rentenversicherung, das sich wie folgt berechnet:
Kumuliertes Brutto
Anhand Herrn Schulzes Einkünfte ergibt sich das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der Rehamaßnahme in Höhe von 4.500 €. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den für die Rentenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses kumulierte Brutto ist in § 46 SGB IX "Höhe und Berechnung des Übergangsgelds" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Berechnung des Übergangsgelds durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nach oben mit 6.350 € (West) bzw. 5.700 € (Ost) im Jahr 2017 je Monat begrenzt. Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden Rechnung 4.500 €.
Kumuliertes Netto
Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttoentgelts wird die Berechung des kumulierten Nettoentgelts berechnet. Dieses beträgt für Herrn Schulze 3.375 € und setzt sich zusammen aus den monatlichen 3.000 € zuzüglich der "auf netto herunter gerechneten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig ergeben sich aus den Einmalzahlungen also hier 375 € je Monat netto.
Übergangsgeld (brutto)
Die Berechnung des monatlichen Übergangsgeldes von Herrn Schulze unterliegt folgenden Regeln gemäß § 46 SGB IX:
Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bilden 80%, also 3.600 € seines kumulierten Bruttos.
Diese Berechnungsgrundlage darf zudem das kumulierte Nettogehalt in Höhe von 3.375 € nicht überschreiten.
Das Übergangsgeld beträgt 75% der gerade ermittelten Berechnungsgrundlage, also 2.531,25 €, da Herr Schulze Kinder hat. Hätte er keine kindergeldberechtigte Kinder, würde er nur ein geringeres Übergangsgeld von 68% durch den Rentenversicherungsträger erhalten.
Beiträge zur Sozialversicherung
Im Unterschied zu anderen Entgeltersatzleistzngen wie z.B. Krankengeld oder Verletztengeld, übernimmt der Leistungserbringer, also die Rentenkasse, die gesanmten Beiträge zur Sozialversicherung.
Übergangsgeld (netto)
Schließlich erhält Herr Schulze ein tägliches Übergangsgeld in Höhe von 84,38 € bzw. monatlich 2.531,25 €
Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke
Herr Schulze erhält somit während seiner Rehamaßnahme monatlich 843,75 € weniger als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.