Hallo Antonia!
Da uns die genauen Leerungszeiten der einzelnen Träger nicht bekannt sind, können wir Ihnen leider nur Hilfestellungen geben:
Grundsätzlich werden die Briefkästen am Freitag und dann wieder am Montag geleert.
Da Ihre Frage aber regelmäßig gestellt wird, gibt es folgende Regelung für das besonders von Fristen abhängige Widerspruchsverfahren:
"Der Einwurf in den Briefkasten der Behörde vor Mitternacht des letzten Tages der Widerspruchsfrist genügt. Wann der Briefkasten üblicherweise geleert wird, ist nicht entscheidend."
Sofern das Fristende auf ein Wochenende fällt, endet die Frist allerdings erst mit Ablauf des folgenden Werktages!
Wenn Sie also ein Einwurf-Einschreiben wählen und dieses am Samstag noch zugestellt wird, halten Sie Ihre Frist grundsätzlich ein. Das Übergabe-Einschreiben würde am Montag zugestellt werden können und auch das sollte noch ausreichen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung