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Experten-Antwort

Einsicht in Gutachten

von Peter Müller31.05.2014 | 11:53
1425 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo mir wurde am Telefon vom Rentenamt eine Einsicht in ein gutachten verweigert. habe ich den kein recht auf Akteneinsicht nach §810 BGB Abs. 1,Art 2 Abs.1GG ich möchte das Gutachten haben um mich mit einen Einspruch dagegen zu wären und wie soll ich das schreibe zum Einspruch formulieren (aufsetzen) Gruß Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Beitrag von "M. Groß"

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9 Antworten

GroKoam 31.05.2014 | 12:53
wären, mein Mitleid haben Sie.
Reineram 31.05.2014 | 14:41
Anspruch auf Akteneinsicht gemäß $ 25 SGB X - Akteneinsichtsrecht. Bitte schriftlich bei der RV anfordern. Widerspruch gegen den Bescheid vom..... Ich bitte um Kopien des Gutachten und der internen Stellungnahme der RV. Nach Eingang der angeforderten Unterlagen werde ich den Widerspruch begründen. usw.
Schorscham 31.05.2014 | 14:41
Da Sie offenbar keine Ahnung von dieser Materie haben und auch mit der deutschen Grammatik auf dem Kriegsfuß stehen, sollten Sie besser davon Abstand nehmen, selbst einen WIDERspruch zu schreiben und stattdessen einen Sozialverband wie den SoVD oder den VdK damit beauftragen. Sollte bereits ein rechtsmittelfähiger Bescheid ergangen sein, haben Sie nur 1 Monat Zeit um fristgerecht WIDERspruch einzulegen.
hannesam 31.05.2014 | 14:38
du bist so armselig groKo... manche menschen leben ausserhalb ihres geburtslandes.würde gerne mal lesen,wie du englisch schreibst....
Peter Mülleram 31.05.2014 | 17:29
Der Rentneram 31.05.2014 | 17:14
du bist so armselig groKo... manche menschen leben ausserhalb ihres geburtslandes.würde gerne mal lesen,wie du englisch schreibst....
Alter Angeber willst Du behaupten das Du Englisch lesen Kannst.
Mein Freund Groko.....hast du wieder langeweile.......ja es ist Samstag......mittlerweile gibt es auch übersetzer im Netz.........
GroKoam 31.05.2014 | 19:34
Zitat von Der Rentner anzeigen
Alter Angeber willst Du behaupten das Du Englisch lesen Kannst.
Mein Freund Groko.....hast du wieder langeweile.......ja es ist Samstag......mittlerweile gibt es auch übersetzer im Netz.........
????????????????
M. Großam 31.05.2014 | 23:24
Sie haben das Recht, Kopien des Gutachtens zu erhalten. Fordern Sie diese schriftlich an, dann kriegen sie die Aufforderung, die Kopierkosten zu überweisen und danach kommt das Gutachten normalerweise per Post. Ausnahme kann ein psychiatrisches Gutachten sein. Dieses kann aber dann an den behandelnden Arzt geschickt werden, der es Ihnen zeigen bzw. aushändigen kann. Beachten Sie unbedingt die Einhaltung Widerspruchsfrist. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie den Widerspruch benennen und mitteilen, dass die entsprechende Begründung nachgereicht wird. Suchen Sie sich am besten einen Sozialverband, der Sie unterstützt, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
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