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Experten-Antwort

Einsicht in Gutachten nicht möglich?

von Matthias06.08.2014 | 17:09
4119 Ansichten
4 Antworten

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Ich musste letztes Jahr auf Veranlassung des Jobcenters einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht vorlagen, wurde die DRV Bund vom Jobcenter mit der Prüfung beauftragt. Da eine volle EM auf Dauer festgestellt wurde, beziehe ich zwischenzeitlich Grundsicherung vom Sozialamt. Nachdem ich wissen möchte, auf Grundlage welcher Gutachten / Befunde die Entscheidung von Seiten der DRV getroffen wurde, versuche ich seit einiger Zeit Einsicht in dieses Gutachten zu nehmen - bisher leider ohne Erfolg. Auf schriftliche Anfrage teilt mir die DRV mit, ich solle mich an das Sozialamt/Jobcenter wenden. Dort habe ich dann die Auskunft erhalten, dass von der DRV nur das Endergebniss, aber nicht die Grundlage für die Entscheidung übermittelt wird. Kann es tatsächlich sein, dass ich als Betroffener kein Recht habe, ein Gutachten, welches über mich erstellt wurde einzusehen? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matthias,

soweit die ärztlichen Gutachten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen (§ 25 Abs. 2 S. 1 SGB X). Diese Möglichkeit dient insbesondere dem besseren Verständnis der nicht medizinisch ausgebildeten Beteiligten.

Hierzu muss die schriftliche Einwilligung des Betreffenden vorliegen. Das Verfahren zur Akteneinsicht liegt im Ermessen der Behörde; sie hat zu entscheiden, ob sie die Akteneinsicht mit Hilfe des Arztes oder durch ihn gewähren will. Besteht der Beteiligte darauf, die Akte persönlich einzusehen oder durch seinen Bevollmächtigten einsehen zu lassen, so muss die Behörde auch bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen dem Antrag entsprechen.

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3 Antworten

GroKoam 06.08.2014 | 17:53
Was willste denn mit einem Gutachten? Du verstehst es ja doch nicht.
P. Jungam 06.08.2014 | 18:05
Hallo Matthias, natürlich ist es möglich Einsicht in das erstellte Gutachten zu nehmen. Allerdings händigt die DRV in den seltensten Fällen das Gutachten an den begutachteten Versicherungsnehmer direkt aus. Es geht nur über einen bevollmächtigten Anwalt, oder (viel einfacher) einen deiner behandelnden Ärzte, zB. der Hausarzt deines Vertrauens. Stelle einfach selbst schriftlich bei der DRV den Antrag auf Aushändigung einer Kopie des Gutachtens an einen deiner behandelnden Ärzte. Der Arzt kann dir dann das Gutachten aushändigen. Hat bei mir bisher immer anstandslos funktioniert. Schönen Gruß P.J.
Alltagsbegleiteram 06.08.2014 | 22:17
Sie haben generell Anspruch auf Akteneinsicht nach §25 SGB X (Akteneinsicht durch Beteiligte) http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html ). Nur wenn es sich um psychiatrische Akten handelt, muss dieses Recht möglicherweise über einen behandelnden Arzt wahrgenommen werden. Auch wenn kein Anspruch auf eine Em-Rente besteht, ist die Rentenversicherung verpflichtet, die Erwerbsminderung rentenrechtlich festzustellen. Oftmals wird dann jedoch von der DRV kein weiterer Gutachter beauftragt sondern lediglich das vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes bereits erstellte Gutachten (per Stempel und Unterschrift) bestätigt. Dennoch sollte sich dieses Schriftstück natürlich, zumindest aus formalen Gründen, in den Akten des sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung befinden Sie sollten also besser bei beiden Stellen (unbedingt schriftlich) das der Entscheidung zugrunde liegende ärztliche Gutachten – unter Verweis auf den obengenannten Paragrafen – anfordern.
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