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Experten-Antwort

Einsicht in Regressakte

von EM-Rentner23.07.2014 | 14:55
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2 Antworten

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Hallo, in drei Wochen kann ich Einsicht in die Regressakte der DRV nehmen. Ich bin unverschuldet verunfallt und es gibt einen Regressvorgang gegen die Haftpflicht des Unfallverursachers. Bei der telefonischen Terminvereinbarung fragte ich nach der Möglichkeit, Kopien aus dieser Akte machen zu lassen. Mir wurde geantwortet, dass dies vor Ort der Sachbearbeiter entscheiden würde, ob dies möglich ist. Das hat mich verwundert. Als ich vor vier Wochen in meine EM-Berentungsakte schaute und um Kopien bat, sagte mir die Sachbearbeiterin, dass dies selbstverständlich sei und ich als Versicherter das Recht hätte, von allem Kopien zu bekommen, was ich als notwendig erachte. Gibt es unterschiedliche Arbeitsanweisungen bezüglich der Kopien, je nach dem ob es "normale" oder Regress-Akte ist? Die DRV hat mir mitgeteilt, dass sie in der Regresssache erst mal meine weitere Vorgehensweise auf zivilrechtlichem Wege abwarten will. Aber hierzu brauche ich ja die Unterlagen aus der Regressakte. Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch bei einer Akteneinsicht im Bereich Regress können Sie in der Regel Kopien erhalten.

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1 Antworten

Nick L. Beckam 23.07.2014 | 15:14
Eine Vermutung: Die Möglichkeit der Akteneinsicht haben Sie nach § 25 SGB X. Dort heißt es: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten...". Im Rentenverfahren sind Sie als Antragsteller/Berechtigter auch Beteiligter, deswegen haben Sie hier auch das Recht zur Akteneinsicht in Ihre Rentenakte. Wer Beteiligter ist, steht in § 12 SGB X (bei Interesse). Im Regressverfahren sind Sie das aber nicht, deswegen haben Sie nach genannter Vorschrift auch kein originäres Recht auf Einsichtnahme bzw. den Erhalt von Kopien aus der Regressakte.
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