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Einspruch begründen

von Margareta13.06.2010 | 08:07
7771 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt die abgewisen wurde. Ich möchte Widerspruch einlegen, weil ich kann wirklich nicht arbeiten. Eine Frage zur Begründung; Wer soll diese Begründung schreiben? Ein Arzt? Eine Rechtsanwalt, oder ich - mit einfachen Worten? Vielen Dank für die Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Margareta,

den Widerspruch können entweder Sie selbst begründen oder Sie beauftragen einen Anwalt oder anderen Rechtsvertreter damit. Das kommt auch darauf an, inwieweit Sie sich das selbst zutrauen - einen generellen Rat kann ich Ihnen da nicht geben.

Ihr Arzt kann die eigentliche Widerspruchsbegründung nicht schreiben - aber es wäre schon sinnvoll, wenn er bei diesem Anliegen hinter Ihnen steht und Sie Ihrem Widerspruch aktuelle Befunde oder sonstige medizinische Unterlagen beifügen könnten, die Ihre Sichtweise stützen.

Bitte beachten Sie jedoch die Widerspruchsfrist. Sie können auch zunächst fristwahrend Widerspruch ohne nähere Begründung einlegen und die Begründung in angemessener Frist nachreichen.

12 Antworten

Skatrentneram 13.06.2010 | 08:29
Ich würde mir auf jeden Fall eine professionelle Hilfe dazu hoeln. Entweder einen Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht oder jemanden vom Sozialverband. Das sind Spezialisten und können Ihnen am besten helfen, alleine haben Sie wenig Chancen.
Zam 13.06.2010 | 08:34
Die Widerspruchsbegründung ist das A und O und die muss auf den Punkt gebracht sitzen. Mit " einfachen Worten " kommen Sie da nicht weiter und steigern auch kaum die Erfolgsaussichten. Die Widerspruchsbegründung muss medizinisch exakt und vor allem für die RV in sich schlüssig und nachvollziehbar abgefasst werden. Lassen Sie das auf jeden Fall von Fachleuten erstellen ( Anwalt, VDK, SoVD ). Selbst macht man da nur Fehler. Allerdings müsssen SIE natürlich sehr eng mit den o.g. Institutionen zusammenarbeiten und diese quasi mit Informationen über ihre Erkrankung und Beschwerden " füttern ". Persönlich habe ich seinerzeit meinem Anwalt immer alles schön aufgeschrieben und er hat dann in seinen juristischen Worten dies alles an die RV übermittelt. Alleine und ohne Hilfe / Mitarbeit des Antragstellers kann weder ein Anwalt noch die Leute beim VDK/SoVD mangels medizinischer Fachkenntnisse etwas ausrichten. Und natürlich muss auch auf jeden Fall ihr behandelnder Arzt mit ins Boot geholt werden und entsprechende Atteste, Befundberichte erstellen die ihr Rentenbegehren unterstützen.
nena61am 13.06.2010 | 14:54
Ich habe in 2009 die volle EM Rente abgelehnt bekommen und das nach über 9 Jahren.Habe mir einen Anwalt genommen der nun alles für mich macht alleine hat man da gar keine chance. Im letzten Monat wurde ein neues Gutachten erstellt.Nehme an das im nächsten Monat alles vors Sozialgericht geht .
Sozialrechtleram 13.06.2010 | 14:31
Na hoffentlich haben Sie keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Das könnte sich jetzt rächen!
Snoopyam 13.06.2010 | 19:10
Mann, das ist ja nicht zum Aushalten, ständig der Wahn mit der Schweigepflichtsentbindung! Wenn Sie ne Rechtschutzversicherung haben, nehmen Sie einen Anwalt (über www.anwaltssuche.de finden Sie nen Fachanwalt für Sozialversicherung), sonst VdK!
Der Echte @Snoopyam 13.06.2010 | 22:27
Im Gegensatz zum Fake weiß der Echte, dass man Schweigepflichtentbindungen mit sofortiger Wirkung (ex nunc) und bei Täuschung sogar rückwirkend (ex tunc) widerrufen kann. Der Fake ist halt dumm und will nur provozieren.
Unsinnam 13.06.2010 | 22:52
Ob sie eine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschrieben haben, oder nicht, spielt für Ihren Widerspruch keinerlei Rolle. Wenn der Widerspruch richtig begründet ist, und formgerecht eingereicht wird, haben sie alles richtig gemacht. Lassen sie sich bitte nicht verunsichern.
Der Echte (Sozialrechtler)am 13.06.2010 | 23:02
Der Fake Sozialrechtler will tatsächlich verunsichern. Eine vorgeschriebene Form gibt es für Widersprüche nicht, eine Frist sehr wohl. Allerdings ist eine qualifiierte Begründung ohne juristische und medizinische Kenntnisse und Beratung nicht möglich. Da praktisch alle Renten- und Rehafälle von Gutachtern entschieden werden, benötig man qualifizierten medizinischen Rat zum Nachweis der Unrichtigkeit eines Gutachtens. Den Rest erledigen dann die Juristen.
Zam 14.06.2010 | 11:01
Niemand kennt die eigene Erkrankung besser und kann Sie besser einschätzen als man selbst. Deshalb muss man quasi Arzt in eigener Sache werden , sich im Internet " schlau " machen, mit der eigenen Erkrankung beschäftigen bis zum geht nicht mehr und sich soviel med. Fachkenntnisse im Net aneignen und dort Informationen einholen wie nur möglich. Dank Internet ist das heute alles problemlos möglich. Geht natürlich alles nicht von heute auf morgen, sondern dauerte eine gewisse Zeit. Diese Kenntnisse sollten Sie dann in den Widerspruchsbegründung mit einbringen bzw.vor allem dann auch im weiteren Verlauf des Verfahrens entsprechend für sich verwenden.
Margaretaam 15.06.2010 | 19:45
Vielen Dank! Ich werde mit Hilfe es VDK die Begründung einreichen. Der Rentenablehnung habe ich schon widersprochen. Gleichzeitig habe ich die Gutachten und die Stellungnahme des beratunsärztlichen Dienstes angefordert. Denn nur dann kann ich in meiner Begründung für den Widerspruch angemessen reagieren. Obwohl mir schon im Bescheid 2 Sachen aufgefallen sind. Gibt es eine Frist für die Begründung die ich einhalten muss? Liebe Grüße
Zam 16.06.2010 | 19:41
Nein. Eine konkrete Frist für das Nachreichen der Widerspruchsbegründung schreibt das Gesetz nicht vor. Hier muss die Behörde im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie viel Zeit Sie den Beteiligten für das Erstellen einer Widerspruchsbegründung lässt. Aber Sie sollten natürlich die Widerspruchsbegründung schon recht zeitnah nach der Widerspruchseinlegung nachschieben und nicht noch 1 Monat oder so warten. Sobald der Widerspruch eingelegt ist beginnt ja im Prinzip die " Maschenerie " der RV schon zu laufen und wenn die Begründung dann zu spät kommt, könnte schon etwas veranlasst worden sein was gar nicht nötig ist oder für Sie von Nachteil sein könnte.
Margaretaam 17.06.2010 | 13:24
Vielen Dank ich muss aber doch zumindest warten bis ich eine Kopie des Gutachtens habe - denn erst dann kann man den Einspruch begründen, denke ich.
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