Die Widerspruchsbegründung ist das A und O und die muss auf den Punkt gebracht sitzen.
Mit " einfachen Worten " kommen Sie da nicht weiter und steigern auch kaum die Erfolgsaussichten.
Die Widerspruchsbegründung muss medizinisch exakt und vor allem für die RV in sich schlüssig und nachvollziehbar abgefasst werden.
Lassen Sie das auf jeden Fall von Fachleuten erstellen
( Anwalt, VDK, SoVD ).
Selbst macht man da nur Fehler.
Allerdings müsssen SIE natürlich sehr eng mit den
o.g. Institutionen zusammenarbeiten und diese quasi mit Informationen über ihre Erkrankung und Beschwerden " füttern ".
Persönlich habe ich seinerzeit meinem Anwalt immer alles schön aufgeschrieben und er hat dann in seinen juristischen Worten dies alles an die RV übermittelt.
Alleine und ohne Hilfe / Mitarbeit des Antragstellers kann weder ein Anwalt noch die Leute beim VDK/SoVD mangels medizinischer Fachkenntnisse etwas ausrichten.
Und natürlich muss auch auf jeden Fall ihr behandelnder Arzt mit ins Boot geholt werden und entsprechende Atteste, Befundberichte erstellen die ihr Rentenbegehren unterstützen.