Hallo hilfee,
natürlich können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie denlken, dass Sie eigentlich voll erwerbsgemindert sind - also nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit arbeiten könnten.
Am besten wäre es natürlich, wenn Ihre behandelnden Ärzte das auch so sehen und Sie vielleicht weitere medizinische Nachweise erbringen könnten. Dann wird noch einmal geprüft.
Außerdem könnte eine volle Rente unter bestimmten Umständen auch dann in Frage kommen, wenn Sie zwar mehr als 3 Stunden arbeiten können, aber keinen entsprechenden Teilzeitarbeitzplatz haben oder bekommen können.
An der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ändert der Widerspruch nichts, denn der Sozialmedizinische Dienst hat ja bereits festgestellt, dass Sie nur in der Lage sind, 3 bis weniger als 6 Stunden zu arbeiten.