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Experten-Antwort

Einspruch gegen halbe EM Rente möglich?

von hilfee15.02.2012 | 12:32
3855 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Mir wurde eine halbeEM Rente für 2 Jahre zugeteilt. Kann ich gegen diesen Beschluss einspruch einlegen? Ziel ware volle em rente. verliere ich dann die halberente, wenn mein antrag abgelehnt wird? oder bleibt es dann bei der halben? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hilfee,

natürlich können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie denlken, dass Sie eigentlich voll erwerbsgemindert sind - also nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit arbeiten könnten.

Am besten wäre es natürlich, wenn Ihre behandelnden Ärzte das auch so sehen und Sie vielleicht weitere medizinische Nachweise erbringen könnten. Dann wird noch einmal geprüft.

Außerdem könnte eine volle Rente unter bestimmten Umständen auch dann in Frage kommen, wenn Sie zwar mehr als 3 Stunden arbeiten können, aber keinen entsprechenden Teilzeitarbeitzplatz haben oder bekommen können.

An der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ändert der Widerspruch nichts, denn der Sozialmedizinische Dienst hat ja bereits festgestellt, dass Sie nur in der Lage sind, 3 bis weniger als 6 Stunden zu arbeiten.

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2 Antworten

=//=am 16.02.2012 | 10:19
Wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, können Sie natürlich Widerspruch einlegen. Nur sollten Sie hier im Forum konkretere Angaben machen, wenn Sie gescheite Antworten erwarten. Erhalten Sie die "halbe" (heißt teilweise) Erwerbsminderungsrente WEGEN BERUFSUNFÄHIGKEIT? Dann wären Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als über 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft worden. ODER: Erhalten Sie nur deswegen eine teilweise EM-Rente, weil Sie noch eine Tätigkeit zwischen 3 - 6 Stunden ausüben? Wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei 3 - unter 6 Stunden liegt UND Sie eine Teilzeitbeschäftigung (s.o.) ausüben, bekommen Sie solange nur eine teilweise EM-Rente. Denn dann ist der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen. Auf der 2. Seite des Rentenbescheides steht, ob die Rente wegen BU gezahlt wird (oder nicht).
=//=am 16.02.2012 | 10:21
Ergänzung: Selbstverständlich "verlieren" Sie die teilweise EM-Rente nicht, wenn ein Widerspruch eingelegt wird.
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