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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragender,
Sie können selbstverständlich, wie gegen jeden Bescheid, Widerspruch einlegen. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, dann hätten sie tatsächlich bis zu drei weitere Jahre die Berechtigung auf Ihre Dienstwohnung erhalten. Da zur Zeit das Beschäftigungsverhältnis noch fortbesteht, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch Zahlungen für Resturlaub oder eine Abfindung erfolgen. Erst wenn Ihnen diese Daten vorliegen, können Sie beurteilen, ob die Verlängerung der Zeitrente für Sie wirklich einen entscheidenden Vorteil bedeuten würde. Eventuell sollten sie den Widerspruch auch nur fristwahrend einlegen und nur im Falle der Aufrechterhaltung des Widerspruches noch eine Begründung nachreichen. Diese sollte sich dann aber darauf beziehen, dass es keine schwerwiegenden medizinische Gründe gibt, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.
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