Guten Tag.
Meine Arbeismarktrente (volle EMR) wurde vor 5 Wochen zum dritten male um je 3 Jahre verlängert.
Meine aktuelle wäre bis Ende Juni befristet.
Ich habe meinen Verlängerungsantrag (mit Atteste) bereits im Januar eingereicht. Wurde auch wieder sehr schnell um 3 Jhare verlängert.
Nur habe ich (und meine Ärzte im Attest) auf eine unbefristete volle EMR "gebeten".
Rente also vor 5 Wochen wieder um 3 Jahre verlängert.
Nun möchte ich doch gegen diese Verlängerung Einspruch einlegen (damit diese evtl. doch als unbefristete volle EMR bewilligt wird).
Die 4 Wochen Frist ist eigentlich abgelaufen.
Habe die DRV angeschrieben "Wegen Corona aktuell keine Prüfung, ob Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde".
Ich solle den Widerspruch einfach einlegen.
Frage:
Wenn ich nun Widerspruch einlege, wird diese ja überprüft.
Diese wurde ja schon verlängert (juni 2023).
Wenn die DRV nun länger für diese Prüfung als Juni 2020 braucht, zählt dann die bereits gewährte Verlängerung?
Oder wegen dem Einpsruch, nur die bisherige Laufzeit bis Juni 20!
Die DRV kann ja.
-Ablehnen = dann gilt die aktuelle Verlängerung bis Juni 23?
-Widerspruch rechtgeben, und eine volle unbefristete EMR gewähren
-Oder gar Rente auf teilweise EMR kürzen, wenn ich mich vorstellen muß, undn MDK mein "geht schon halbtags"? Dann werde ich jedoch auch gegen dies Einpsruch einlegen!
Was, wenn die Bearbeitung des Widerspruchs länger als Juni 20 dauert? Zählt dann bereits meine vorliegende weitere Verlängerung bis juni 2023?
Danke