Guten Tag Robert,
wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt, dass dort aufgrund der besonderen Situation infolge der Corona-Pandemie die Einhaltung der Widerspruchsfrist von einem Monat derzeit nicht geprüft wird und Sie diesen somit aktuell noch einreichen könnten. Dies haben Sie bisher aber noch nicht getan, oder?
Sollten Sie also diesen Widerspruch einlegen oder als Alternative einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides über die Weiterzahlung der Rente bis Juni 2023 stellen, gilt:
In dieser Situation müssen Sie keine Angst um die Weiterzahlung Ihrer Rente über Juni 2020 hinaus haben.
Denn der von Ihnen angefochtene Bescheid über die Weiterzahlung der Rente bis zum Juni 2023 bleibt bis zu einer Entscheidung über Ihren Widerspruch bzw. Antrag auf Überprüfung gültig. Also wird auch mindestens so lange die Rente gezahlt. Die Dauer der Bearbeitung des Widerspruchs bzw. des Antrages auf Überprüfung geht nicht zu Ihren Lasten.
Ob und inwieweit es bei der befristeten Zahlung der Rente bis zum Juni 2023 bleibt oder ob die Rente unbefristet bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze gezahlt wird oder nicht, entnehmen Sie dann bitte dem Widerspruchsbescheid bzw. dem Überprüfungsbescheid.