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Experten-Antwort

Einspruch gegen Verlängerung. Termin verpaßt. DRV sagt keine Prüfung

von Robert13.05.2020 | 10:56
405 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Meine Arbeismarktrente (volle EMR) wurde vor 5 Wochen zum dritten male um je 3 Jahre verlängert. Meine aktuelle wäre bis Ende Juni befristet. Ich habe meinen Verlängerungsantrag (mit Atteste) bereits im Januar eingereicht. Wurde auch wieder sehr schnell um 3 Jhare verlängert. Nur habe ich (und meine Ärzte im Attest) auf eine unbefristete volle EMR "gebeten". Rente also vor 5 Wochen wieder um 3 Jahre verlängert. Nun möchte ich doch gegen diese Verlängerung Einspruch einlegen (damit diese evtl. doch als unbefristete volle EMR bewilligt wird). Die 4 Wochen Frist ist eigentlich abgelaufen. Habe die DRV angeschrieben "Wegen Corona aktuell keine Prüfung, ob Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde". Ich solle den Widerspruch einfach einlegen. Frage: Wenn ich nun Widerspruch einlege, wird diese ja überprüft. Diese wurde ja schon verlängert (juni 2023). Wenn die DRV nun länger für diese Prüfung als Juni 2020 braucht, zählt dann die bereits gewährte Verlängerung? Oder wegen dem Einpsruch, nur die bisherige Laufzeit bis Juni 20! Die DRV kann ja. -Ablehnen = dann gilt die aktuelle Verlängerung bis Juni 23? -Widerspruch rechtgeben, und eine volle unbefristete EMR gewähren -Oder gar Rente auf teilweise EMR kürzen, wenn ich mich vorstellen muß, undn MDK mein "geht schon halbtags"? Dann werde ich jedoch auch gegen dies Einpsruch einlegen! Was, wenn die Bearbeitung des Widerspruchs länger als Juni 20 dauert? Zählt dann bereits meine vorliegende weitere Verlängerung bis juni 2023? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Robert,

wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt, dass dort aufgrund der besonderen Situation infolge der Corona-Pandemie die Einhaltung der Widerspruchsfrist von einem Monat derzeit nicht geprüft wird und Sie diesen somit aktuell noch einreichen könnten. Dies haben Sie bisher aber noch nicht getan, oder?

Sollten Sie also diesen Widerspruch einlegen oder als Alternative einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides über die Weiterzahlung der Rente bis Juni 2023 stellen, gilt:

In dieser Situation müssen Sie keine Angst um die Weiterzahlung Ihrer Rente über Juni 2020 hinaus haben.

Denn der von Ihnen angefochtene Bescheid über die Weiterzahlung der Rente bis zum Juni 2023 bleibt bis zu einer Entscheidung über Ihren Widerspruch bzw. Antrag auf Überprüfung gültig. Also wird auch mindestens so lange die Rente gezahlt. Die Dauer der Bearbeitung des Widerspruchs bzw. des Antrages auf Überprüfung geht nicht zu Ihren Lasten.

Ob und inwieweit es bei der befristeten Zahlung der Rente bis zum Juni 2023 bleibt oder ob die Rente unbefristet bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze gezahlt wird oder nicht, entnehmen Sie dann bitte dem Widerspruchsbescheid bzw. dem Überprüfungsbescheid.

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7 Antworten

Anonym!am 13.05.2020 | 14:01
Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist von einem Monat (nicht vier Wochen, ist nicht das Gleiche) ist verstrichen. Ihr Widerspruch wird als nicht zulässig abgelehnt. Sie können zwar einen Überprüfungsantrag stellen, aber machen sie sich damit keine Hoffnung. In Zeiten von Corona, wo man keine Begutachtungen leider machen kann, wird Ihnen kein Mediziner ein unbefristete Rente geben können, es sei denn sie haben einen bösartigen Tumor und ihre Tage sind gezählt. Wäre dem so, hätte man ihnen eh schon die Dauerrente gegeben. Ferner wird sich auch keiner intensiv damit beschäftigen. Wie alle Behörden erstickt die Rentenversicherung in Arbeit. Oberstes Ziel ist, möglichst viele Menschen sofern rechtlich vertretbar mit Geld zu versorgen. Das wurde bei Ihnen gemacht. Was wird also bei Ihnen gemacht? Aktendeckel auf, kurzer Blick schauen ob es neue medizinisch neue Tatsachen gibt -> Nein, abgelehnt, fertig. Seien Sie bitte in dieser schwierigen Zeit mit dem Ergebnis zufrieden. Sie haben keinen finaziellen Nachteil im Moment. Das es ihnen psychisch angenehmer ist, dass sie eine Dauerrente hätten, ist schon klar, aber die Rentenversicherung muss zur Zeit dem spagat zwischen "schnelle Entscheidung" und "vertretbar" schaffen. Da bewegt man sich auf sehr dünnem Eis. Daher mache ich Ihnen keine Hoffnung. Aber verbieten kann Ihnen niemand einen Überprüfungsantrag.
Schnuffelam 13.05.2020 | 16:13
@Anonym! Das, was Sie schreiben, ist nicht richtig. Derzeit werden wie verrückt unbefristete EM-Renten durchgewunken. Allerdings geschieht dies für Leute, welche keinen bzw. nur sehr wenig Rentenanspruch haben und schon jahrelang ALG2-Leistungen beziehen. Ich habe beruflich viel mit dem Sozialamt zu tun. Es werden vor allem junge Männer, welche beim Jobcenter Ärger machen innerhalb von oft nur 3 Monaten ,ohne Gutachten, in eine wohlbemerkt UNBEFRISTETE Rente geschickt. Dies sind solche Kandidaten , die sich mit allem stur stellen und auch im Leben keine Reha im Guten absolvieren könnten. Das dort gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, außer dass sie einfach nicht wollen, darf stark angezweifelt werden. Bei allen anderen prüft die DRV natürlich bedeutend mehr.
Ähnlicham 13.05.2020 | 21:41
Als Kantinenmitarbeiter der Stadtverwaltung hört man halt die Flöhe husten. Vielleicht auch beim Zwiebelschneiden einmal zu tief eingeatmet. Trotz allem hat man Pech wenn verpennt wird rechtzeitig Widerspruch einzulegrn.
KSCam 13.05.2020 | 21:26
Wird doch langsam Zeit dass die Verschwörungstheoretiker wie @schnuffel hier im Forum auftauchen. Würde mich auch brennend interessieren wie er/sie den hier veröffentlichten Blödsinn mit Fakten belegen kann.
franticam 16.05.2020 | 19:39
Mir erschließt sich die Grund nicht, wenn doch die Arbeitsmarktrente bis 2023 verlängert wurde. Denn auch eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente kann sporadisch überprüft werden. Steht zumindest im Rentenbescheid.
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