Hallo, Walter,
sofern Sie die Richtigkeit Ihres Rentenbescheids anzweifeln, können Sie gegen diesen innerhalb eines Monats ab Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.
Ich empfehle Ihnen, sich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen und dorthin den Rentenbescheid mitzubringen. Eventuell können Ihre Zweifel dort bereits ausgeräumt und offene Fragen geklärt werden.
Beim im Rentenbescheid angegebenen Rentenbeginn und -betrag verbleibt es solange, bis der Rentenbescheid aufgehoben oder zurückgenommen wird. Solange Sie keinen Bescheid erhalten, der einen anderen Inhalt hat, können Sie daher auf die getroffenen Festlegungen vertrauen. Dies schließt auch ein, dass der angegebene Betrag zum angegebenen Zeitpunkt überwiesen wird.