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Experten-Antwort

Einspruchs ausschuss

von Hans Peter16.10.2015 | 12:38
1040 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo nein Überprüfung meines rentenantrages /rückdatierung lieg nun beim einspruchsausschuss . Die Papiere sind bei Amtsarzt durch . Weiß jemand ob Ablehnungen die der Arzt macht auch durchs Gremium muss oder nur wenn es um Nachzahlung geht ??? Lieben Gruß Hans Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Peter,

nach Abgabe einer Stellungnahme durch den medizinischen Dienst, wird der Widerspruchsausschuss Ihren Fall nochmal überprüfen.

Über das Ergebnis erhalten Sie einen Bescheid.

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1 Antworten

West-Britannienam 16.10.2015 | 12:58
Wenn ich Ihr Kauderwelsch richtig verstanden habe, haben Sie Widerspruch dahingehend eingelegt, dass der Tag der Erwerbsminderung (= Leistungsfall) weiter in die Vergangenheit gelegt werden soll. Diesbezüglich wurden Ihre Unterlagen noch einmal dem Sozialmedizinischen Dienst vorgelegt. Sobald der Medizinische Dienst seine Stellungnahme abgeben hat, kann über Ihren Widerspruch entschieden werden. In der Folge erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, unabhängig davon, ob Ihr Widerspruch zulässig/unzulässig oder begründet/unbegründet ist. Im Idealfall erhalten Sie aber auch umgehend einen Abhilfebescheid, weil Ihrem Widerspruch voll zugestimmt wird.
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