Liebes Forum,
hier ein hypothetischer Fall.
Arbeitnehmer A bespart bis 2016 durch Entgeltumwandlung eine Pensionskasse. In 2016 wird dieser Vertrag beitragsfrei gestellt. Nachtrag zum Versicherungsschein sieht eine Rente von 500,00 Euro ab dem 01.01.2027 vor.
Mit Schreiben vom 04.08.2019 annonciert die PK, dass die Leistungen nicht mehr in voller Höhe zu erbringen wären und die Rente nur noch 400,00 Euro betragen würde.
Handelt es sich hier um einen Fall der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers dem Rentenanwärter gegenüber? Muss der Fehlbetrag von 100,00 Euro durch den AG ausgeglichen werden, obwohl der Zeitpunkt der Leistungserbringung in weiter Zukunft liegt?
LG
Sandby