Einstellung Arbeitslosengeldzahlung

von
ME1311

Hallo,

ich hoffe jmd. kann mir weiterhelfen.
Am Freitag bekamen ich und meine Frau einen Brief unserer zuständigen Agentur für Arbeit, in welchem uns die Einstellung der Leistungszahlung zum 12.12.07 mitgeteilt wurde. Dies versteh ich nicht, da meine Frau erst seit einem halben Jahr arbeitlos ist. Einen Anspruch auf Hatz4 hätte Sie auch nicht weil ich angeblich zuviel verdienen würde.

Hierzu folgende Hintergrunddaten:
Ich arbeite jetzt seit dem 20.09.07 wieder und habe ein Bruttoeinkommen von 1800 €. Vorher habe ich für einen Monat Arbeitslosengeld in Höhe von 220 € netto bezogen. Meine Frau hat bis Juni diesen Jahren gearbeitet und bekommt seit dem ein Arbeitslosengeld von 280 € netto (der niedrige Betrag ergibt sich aus der Tatsache, das sie nur ein halbes Jahr richtig gearbeitet hat weil Sie vorher in der Ausbildung war).

Der Witz am ganzen ist so finde ich das Sie im februar in Mutterschaftsurlaub geht und dann eh von der Krankenkasse bezahlt wird. Nur verstehe ich nicht wieso die Arbeitslosengeldzahlung jetzt schon eingestellt werden und mit welchem Sinn sie kein Hartz4 beziehen kann. 1800 € Brutto meinerseits sind defintiv nicht genug um demnächst eine ganze Familie + meine Fahrtkosten zur Arbeit zu tragen.

Wäre über eine schnelle Hilfe wirklich dankbar.

von
peter

Nun ja, der Anspruch Ihrer Frau wird ganz einfach erschöpf sein. Das weiss Ihr Arbeitsamt aber besser. Lassen Sie sich Alles dort nochmals erläutern
Zu Harz 4: Ihr Anspruch ergibt sich aus 2x 320 Euro plus Warmmiete, Ihre Fahrtkosten und einen Betrag für die Werbekosten (160.- ?)

Wenn das Kind da ist, gibt es dann Kindergeld (154,-)und für Ihre Frau 300,- Erziehungsgeld.

Aus den Zahlen können Sie sehen, dass ein Harz 4 Anspruch wahrscheinlich nicht besteht.

von
Antonius

Der ALG_II-Bedarf für einen Zweipersonenhaushalt beträgt
2 x 312 € für Mann und Frau zzgl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Das dürften so ca. 1100 - 1200 € sein. Da Ihr eigenes Nettoeinkommen offensichtlich darüber liegt, besteht tatsächlich kein Anspruch mehr auf ergänzendes ALG_II. Die Leistungen wurden also zu Recht eingestellt !

MfG

Experten-Antwort

Hallo ME1311,

da dies ein Forum zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist, kann ich Sie mit Ihrer Frage leider nur an Ihre zuständige Arbeitsagentur verweisen.

Evtl. hilft Ihnen aber auch eins dieser Foren:

http://www.beamte4u.de/forum/forum-1.html

http://www.beamte4u.de/forum/forum-33.html

von
dirk

Etwas mehr steht bei ALG 2 schon zu:

2x 312 Euro Regelleistung
53,09 EU Mehrbedarf wegen Schwangerschaft
280 Euro Freibetrag Erwerbseinkommen

Für eine Harz 4 Zahlung reicht es aber nicht.

Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

von
Falsches Forum

Hier sind Sie falsch. Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.

von
!!

Dieser Beitrag hat so richtig gefehlt Warum erst so spät?

von
alexander

http://www.elo-forum.org/alg-f9.html

von
Antonius

Da haben Sie selbstverständlich Recht, "Dirk" !

MfG

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