Vielleicht klären Sie persönlich mit der Krankenkasse ab, wann tatsächlich genau Ihr Anspruch auf Krankengeld nach den dortigen gesetzlichen Vorschriften aufgrund Ihrer Erkrankung endet.
Falls Sie sich dann arbeitslos melden, prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; dazu gehört auch die Frage ob Sie gesundheitlich dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen können.