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Einstufung in das Mehrstufenschema des BSG für Arbeiter

von MF14.04.2009 | 12:29
1318 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In welche Stufe ist folgender Arbeiter einzuordnen: -geb. 1943 -1957-1960 Lehre (in einem großem Betrieb mit ca. 13000 Besch.) zum Mechaniker /Facharbeiterabschluß -1961 - 1965 Armee -1965 - 1966 Schiffschlosser auf einer Werft - 1966 Rückkehr in den großen Betrieb als Schlosser im Kraftwerk - 1967 Umsetzung als Schlosser zum Aufbau des neuen Industriekraftwerkes in kleiner Brigade (4-5Mann), als Brigadier, wobei die Vorgesetztenfunktion nur gegenüber den anderen Schlossern bestand, nicht aber gegenüber einem älteren Kollegen, der als Elektriker in der Brigade war -1967/1968 Herzmuskelentzündung -1969 Qualifizierungen zum BMSR-Mechaniker (Betriebs-Mess-Steuer-und Regeltechnik) - 1972 erkrankte der Elektriker und verließ die Brigade, damit allen Brigademitgliedern weisungsberechtigt - Februar 1974 neuer Meister, Aufstockung der Brigade auf ca. 10 Personen und Aufstieg in die Lohngruppe 7 - Oktober 1974 2. Herzmuskelentzündung mit verbl. Rechtsschenkelblock - Oktober 1974 - März 1975 Krankschreibung/Behandlung - März 1975 Einstufung von der Betriebsrehabilitationskommission als Rehabilitant für ein Jahr und Umsetzung auf andere Arbeitsplätze 1. Monat in LG 5 dann LG 6, später wieder LG 7 als Vorgesetzter bis zum Einstieg in die Selbstständigkeit 1987. Die Leistungsinsuffizienz aufgrund der 2. Herzmuskelentzündung wurde 2005 in einem Gutachten bestätigt, andere Gutachter haben sie nie ausgeschlossen, ist somit heute noch nachweisbar. Die höchste für FA erreichbare Lohngruppe war in diesem Betrieb LG 7. Mit verwirrten Grüßen, MF

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.04.2009 | 20:56

Diese Fragestellung ist m.E. zu komplex für ein Onlineforum.

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherung.

1 Antworten

MFam 16.04.2009 | 08:29
Wenn der Rentenversicherer den Berufsschutz als FA mit Vorgesetztenfunktion anerkennen würde, müßte er bezahlen, das will er aber nicht. Mit der höchsten Lohngruppe, Vorgesetztenfunktion und gesundheitlich bedingte Lösung aus dem Beruf sind die wesentlichen Bedingungen für den als FA mit Vorgesetztenfunktion Berufsschutz erfüllt. Wie ist im Bezug auf o.a. Sachverhalt der folgende Zusatz zu werten? Außerdem müssen die Versicherten regelmäßig in der Spitzengruppe der Lohnskala für Arbeiter angesiedelt sein und das nicht aufgrund des Lebensalters oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit, sondern ausschließlich aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeit.
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