Ich gehe ab 1. 9. 07 in Rente. Ich kann auf 350 € in meinem Betrieb weiterarbeiten. Müssen die 350 € monatl. auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Freundlicher Gruß Erich
Ich gehe ab 1. 9. 07 in Rente. Ich kann auf 350 € in meinem Betrieb weiterarbeiten. Müssen die 350 € monatl. auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Freundlicher Gruß Erich
Das kommt eben ganz darauf, um welche art monats-
verdienst es sich handelt.
Als geringverdiener im rahmen des 400 euro minijobs
nein, hier ist ja bekanntlich der AG. verantwortlich für
die abführung der sozialversicherungsberiträge und von
2% einkommensteuer.
Als normalverdienst auf steuerkarte nach steuerklasse
I für den ledigen und III als verheirateter erfolgt der
eintrag durch den arbeitgeber.
Natürlich, bei beiden steuerklassen fällt keine steuer an.
Allerdings, es wird der jahresverdienst von 4200 euro
dem steuerpflichtigen teil von 54% der bruttorente dazu-
geschlagen.
Dies kann durchaus, erstmals 2008 bei vollen zwölf
monaten zur nachträglichen steuerveranlagung führen.
Beim minijob von 350 monatlich ist dies aber nicht der fall.
Mit freundlichen Grüßen.
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