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Experten-Antwort

Eintritt der Erwerbsminderung

von Trine12.03.2014 | 20:22
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2 Antworten

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Meine Erwerbsminderungsrente beginnt im Februar dieses Jahres. Seit September 2012 bin ich krank. Der Eintritt der Erwerbsminderung wurde somit auf den Beginn der Krankheit festgelegt. Obwohl ich übe rein Jahr Krankengeld bezog, wurde das nicht rentenwirksam. Ist das rechtens? Kann ich im Rahemne der Widerspruchsfrist auch die Rente in in eine Rente wegen Schwerbehinderung( Voraussetzungen für Schwerbehindertenrente liegen vor) umwandeln und somit mein Krankengeld renten wirksam werden lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

bei einer Erwerbsminderungsrente werden alle Beiträge berücksichtigt, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wurden. Ist der Leistungsfall der Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Krankengeldbezug bei der Berechnung der Rente zu Recht außen vor.

Wie schon richtig erwähnt, können Sie jederzeit, bei Vorhandensein der Anspruchsvoraussetzungen, einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte stellen. In diesem Fall würde es auch zur Berücksichtigung Ihres Krankengeldes kommen.

Ich würde zudem ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KSCam 12.03.2014 | 20:54
Wenn Sie die Voraussetzungen für die AR für Schwerbehinderte erfüllen, können Sie jederzeit den Antrag stellen. Da spielt die Widerspruchsfrist eigentlich keine Rolle. Und warum soll es nicht rechtens sein, wenn man feststellt seit Beginn der Erkrankung sind Sie erwerbsgemindert? - das entspricht doch in vielen Fällen der Realität und dem gesunden Menschenverstand.
Deutsche Rentenversicherung
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