Hallo gast 0815,
die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt immer anhand des festgestellten medizinischen Leistungsfalles. Sofern eindeutig ein Leistungsfall in der Vergangenheit festgestellt werden kann, werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen demzufolge ab diesem Zeitpunkt geprüft.
Sollte wie in Ihrem Beispiel der ärztliche Dienst der Rentenversicherung einen Leistungsfall im Jahr 2009 festlegen, so wären die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die Rente könnte frühestens ab Monat der Antragstellung gezahlt werden.