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Experten-Antwort

Eintritt der Erwerbsminderung

von gast 081519.07.2011 | 09:54
1475 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, angenomman A hat 7 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und danach 4 Kinder erzogen. Das jüngste Kind ist 2000 geboren. Nun wird A 2009 in der Erziehungszeit krank und ist ab 9/2009 medizinisch unstrittig erwerbsgemindert. Aus Unkenntnis stellt A keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. 2011 erfährt A von der Möglichkeit EM zu erhalten. Das Kind ist aber inzwischen 11 J. alt. Würde die RV den Eintritt der Erwerbsminderung auf auf 9/2009 legen? Damit wären die Vorversicherungszeiten erfüllt. Rentenbeginn = Zahlung wäre aber erst ab jetzt? Danke für Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gast 0815,

die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt immer anhand des festgestellten medizinischen Leistungsfalles. Sofern eindeutig ein Leistungsfall in der Vergangenheit festgestellt werden kann, werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen demzufolge ab diesem Zeitpunkt geprüft.

Sollte wie in Ihrem Beispiel der ärztliche Dienst der Rentenversicherung einen Leistungsfall im Jahr 2009 festlegen, so wären die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die Rente könnte frühestens ab Monat der Antragstellung gezahlt werden.

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1 Antworten

Schadeam 19.07.2011 | 11:47
...und selbst wenn der Eintritt der Erwerbsminderung erst 2011 wäre, würde Ihr Beispielsfall die Rente bekommen. Die Berücksichtigungszeit wg Kindererziehung würde bis 2010 dauern und da für den EM Schutz 2 Jahre Lücke unschädlich sind, würde der Schutz ohne weitere Beiträge/Versicherungszeiten sogar bis zum 12. Geburtstag des jüngsten Kindes im Jahre 2012 bestehen.....:)
Deutsche Rentenversicherung
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