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Zur Experten-Antwort springenHallo Haraldo,
selbstverständlich sollte es für die Feststellung des Tages des Eintritts der Erwerbsminderung nachvollziehbare Gründe geben. Zur Feststellung des Datums in Ihrem konkreten Einzelfall kann man im Rahmen dieses Forums jedoch leider nur spekulieren. Folgen Sie den Empfehlungen von „Upsala“ und „W*lfgang“ und versuchen Sie die Feststellung des Gutachters anhand der Ihnen ggf. noch vorliegenden medizinischen Unterlagen oder im Rahmen einer Akteneinsicht nachzuvollziehen. Ebenso könnte auch eine Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Klärung der Frage führen.
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