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Experten-Antwort

Eintritt der Erwerbsminderung

von Haraldo07.04.2016 | 18:46
1370 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Der Eintritt der EWM wird ja von der DRV bestimmt. Gibt es da immer nachvollziehbare Gründe für einen bestimmtes Datum? Kann man das im Einzelfall hinterfragen? Also wenn es sich nicht um einen Unfall handelt und es keine Reha gab ist das ja schon mal schwierig und wenn dann nicht das Datum des Gutachtens genommen wird....? Woran kann sich noch gerichtet werden? Also in meinem Fall, ist es mir ein Rätsel! AU seit 2012 nach Wiedereingliederungsversuch. 2014 ein Rentenantrag ohne Reha. Ablehnung 2015 nach einem ersten Gutachten. Widerspruch dann 2015 mit einem zweiten Gutachten in dem der Gutachter schreibt " Die festgestellten Leistungsminderung besteht seit 11.2.2015." Wie kann man auf dieses Datum kommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2016 | 09:00

Hallo Haraldo,

selbstverständlich sollte es für die Feststellung des Tages des Eintritts der Erwerbsminderung nachvollziehbare Gründe geben. Zur Feststellung des Datums in Ihrem konkreten Einzelfall kann man im Rahmen dieses Forums jedoch leider nur spekulieren. Folgen Sie den Empfehlungen von „Upsala“ und „W*lfgang“ und versuchen Sie die Feststellung des Gutachters anhand der Ihnen ggf. noch vorliegenden medizinischen Unterlagen oder im Rahmen einer Akteneinsicht nachzuvollziehen. Ebenso könnte auch eine Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Klärung der Frage führen.

3 Antworten

Upsalaam 07.04.2016 | 18:59
Vielleicht das Datum eines Befundes von einem Ihrer Ärzte?! Schauen Sie mal bei Möglichkeit die (medizinischen) Unterlagen durch die Sie mit dem Antrag an die RV geschickt haben. Oder vielleicht ist es auch das Datum des zweiten Gutachtens?! Ansonsten besser beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen. Im Forum kann man hierzu nur spekulieren und das wird Sie vermutlich nicht wirklich weiter bringen. Alles Gute! MfG Upsala
W*lfgangam 07.04.2016 | 19:27
Hallo Haraldo, Akte anfordern (einschließlich des med. Teils), reinschauen und die einzelnen Schritte bis zum festgelegten EM-Datum nachlesen - nein, ist auch aus Laiensicht manchmal (in wenigen Fällen) nicht nachvollziehbar, besonders wenn das Votum des med. Dienstes von der Verwaltungsentscheidung abweicht/'Interpretationsspielraum' lässt. Die Akte können Sie an die nächste DRV-Beratungsstelle senden lassen oder auch in Ihr Rathaus/Versicherungsamt. Gruß w.
Haraldoam 08.04.2016 | 09:29
Herzlichen Dank für die Antworten!
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