Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich ist Ihr Alter um 7 Monate angehoben. Sie können, sofern kein Vertrauensschutz (z.B. Altersteilzeit) vorliegt frühestens mit 63 Jahren mit 9,3 Prozent Abschlag in Rente gehen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, so können Sie mit 60Jahren und sieben Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen. Dies setzt aber voraus, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren bis Rentenbeginn erfüllen.
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