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Eintritt in Altersteilzeitrente bei Rente mit 67

von Konrad24.02.2007 | 21:58
2331 Ansichten
6 Antworten

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hallo, Nach der Regelung Rente mit 67 müßte ich 7 Monate länger arbeiten. Betrifft mich das auch bein Eintritt in die Altersteilzeitrente mit 55 Jahre ( 50%) im Mai 2008 ? Gruß Konrad

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.01.2008 | 17:59

Grundsätzlich ist Ihr Alter um 7 Monate angehoben. Sie können, sofern kein Vertrauensschutz (z.B. Altersteilzeit) vorliegt frühestens mit 63 Jahren mit 9,3 Prozent Abschlag in Rente gehen. Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, so können Sie mit 60Jahren und sieben Monaten mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen. Dies setzt aber voraus, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren bis Rentenbeginn erfüllen.

5 Antworten

KSCam 25.02.2007 | 09:19
Ihre Angaben reichen nicht für eine vernünftige Antwort. Welcher Jahrgang sind Sie? Wieviel Versicherungsjahre weisen Sie auf? Sind Sie mindestens 50% schwerbehindert? Ist AT bereits vereinbart? Wann wurde der AT vertrag geschlossen? Von wann bis wann wurde ggf. AT vereinbart?
Konradam 25.02.2007 | 11:34
Danke für die schnelle Antwort! Ich bin Jahrgang 1953 und habe bis jetzt 36 Versicherungsjahre zurückgelegt. Ich bin 50% schwerbeschädigt. AT ist noch nicht vereinbart, da im Bereich Bundespolizei erst mit Erreichen des 54 Lebensjahres eine Vereinbarung getroffen werden kann. Das wäre bei mir im April 2007. Der Dienstherr ist dazu bereit. Die AT sollte nach altem Rentenrecht am 01.05.08 beginnen. Muß ich mit dem Beginn der AT jetzt nach neuem Recht 7 Monate warten? Gruß und schönen Sonntag Konrad
Schadeam 26.02.2007 | 09:39
den Vertrauensschutz können Sie sich nicht mehr sichern, dazu hätte der AT Vertrag noch 2006 geschlossen werden müssen. Nach (geplantem) neuem Recht wäre beim Jahrgang 1953 die AR für Schwerbehinderte frühestens mit 60+7 (bei 10,8% Abschlag) möglich. Abschschhlagsfrei wäre die Rente mit 63+7. Da Sie erst 2008 55 Jahre alt werden, kann mit dem Vertrag abgewartet werden, bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist.
konradam 09.03.2007 | 14:41
Bin Jahrgang 59, und zu 50 % SB. AT wird z.Zt. vom Dienstherren (Justiz) icht gewährt. Ab wann kann ich frühestens, und ab wann ohne Abschläge in Rente gehen. Es soll noch umfangreiche Vertrauensschutzregelungen bzw. Ausnahmeregelungen dazu geben. Wissen Sie genaueres?
Birgitam 12.01.2008 | 08:14
Ich bin 1953 geboren,habe bis jetzt 38 Jahren 100% gearbeitet und möchte vorzeitig auf Rente gehen. Wie ist der Werdegang und wie gross ist der Geldverlust? Laut Rentenbescheit darf ich im Feb. 2019 in Rente gehen.
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