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Zur Experten-Antwort springenHallo Wolle,
es handelt sich um 2 verschiedene Rentenarten, deren Voraussetzungen unterschiedlich sind.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Pflichtbeitragsjahren) erhalten Sie unter Berücksichtigung Ihres Geburtsjahrganges 1960 erst mit 64 Jahren und 4 Monaten. Diese Rente können Sie nicht vorgezogen beziehen, auch wenn 45 Jahre schon früher erreicht sind.
Die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 35 Versicherungsjahren) können Sie vorgezogen frühestens mit 63 Jahren und einem lebenslangen Abschlag von 12 % beziehen.
Erst mit Erreichung des Regeleintrittsalters = Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten, und gleichzeitigem Rentenbeginn, wäre dann ein abschlagsfreier Rentenbezug möglich.
Eine Verbindung aus den beiden Rentenarten (sozusagen als "Best of") hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Somit müssten Sie sich für eine der beiden gewünschten Rentenarten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
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