Welche Art von Einkünften sind beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente relevant.
Einnahmen aus Nicht-Selbständiger Arbeit (Beschäftigungen), Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.)
Einnahmen aus Nicht-Selbständiger Arbeit (Beschäftigungen), Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.)
Werden Einkunftsarten aus Kapital z.B. Zinsen, Pacht od. ähnliches nicht angerechnet?
Werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Zinsen, Pacht oder Ähnliches nicht angerechnet?
Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn es sich um gewerbliche Einnahmen (Gewinn) handelt und damit Arbeitseinkommen ist. Ausführliche Informationen hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR0
Folgende Hinzuverdienste sind beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente zu beachten:
Arbeitsentgelt aus nichtselbständiger Arbeit (hierzu zählen alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung),
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (für die Berücksichtigung als Einkommen ist es ausreichend, dass es einkommensteuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit bewertet wird),
vergleichbare Einkommen (hierzu zählen z.B. Abgeordnetenentschädigungen und Vorruhestandsgelder)
und
Sozialleistungen in Form von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Insolvenzgeld etc.).
Es wird auch bestätigt, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur dann als Arbeitseinkommen zählt, wenn dies dem Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet wird.
In dem Zusammenhang hätte ich noch eine Frage - wie sieht es mit Einspeisevergütungen aus Solaranlagen aus?
Sollten Sie steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten, dann wäre es relevantes Einkommen, was bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen anzurechnen wäre.