Hallo Art.e,
so lange Sie eine in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, verbleiben die hierfür gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auch im System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Übertragung der Anwartschaften in ein ausländischen Rentenversicherungssystem findet grundsätzlich nicht statt.
Allerdings besteht bei Aufgabe der Beschäftigung in Deutschland und Verzug ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beitragserstattung. Die Voraussetzungen und der Verfahrensweg für eine solche Beitragserstattung sind in folgender Broschüre detailliert dargestellt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=2