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Experten-Antwort

Einzahiungen AG/AN

von Art.e05.02.2020 | 07:25
85 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Laut Info des Finanzamtes soll man als Ausländischer Staatsbürger die möglichkeit haben das Eingezahlte(AG/A/N Anteil) auf sei Rentenkonto im jeweiligen Heimatland gut schreiben zu lassen. Ist die wirklich möglich u welche Länder betrifft dies?? Und wen ja an wen müsste man sich dafür wenden? MfG

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Art.e,

so lange Sie eine in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, verbleiben die hierfür gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auch im System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Übertragung der Anwartschaften in ein ausländischen Rentenversicherungssystem findet grundsätzlich nicht statt.

Allerdings besteht bei Aufgabe der Beschäftigung in Deutschland und Verzug ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beitragserstattung. Die Voraussetzungen und der Verfahrensweg für eine solche Beitragserstattung sind in folgender Broschüre detailliert dargestellt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir mussten hier ein paar Einträge löschen und bitten um die Rückkehr zur Sachlichkeit...

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Ihr Admin

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11 Antworten

Art.eam 06.02.2020 | 14:40
Info, Stehe seit 4 Jahren in keinem Arbeitsverhähltnis überhaupt! Und werde auch in D bzw EU nicht mehr Arbeiten.Leben auch nicht in der EU! Beziehe keine Sozialleistung, keine KK.... etc. Also sind immer die Auskünfte des Finanzbeatem nicht Wahrheitsgemäss...Typisch Ämter/Behörden. Also wie ist es da ich in garkeinem Arnwitsverhälniss mehr stehe?!
Art.eam 06.02.2020 | 14:46
Und die Auskunft...Erstattung wird Angezweifelt! Da laut Rentenbehörde es keine Erstattung gibt wenn man in einem Land lebt das mit der Republik D ein Ssouialabkommen hat! Das trifft ja bei der USA zu!! US Staatsbürger!! Oder wurden wir da auch wieder Falsch oder nicht Richtig Informiert.... 24 Monate Wartezeit etc etc...bevor man einen Antrag stell .... Und dies Trift ja laut Rentenauskunft nicht zu(Sozialabkommen)
W°lfgangam 06.02.2020 | 21:40
Zitat von Art.e anzeigenausblenden
Hallo Art.e, typisch ist eher, auf Ämter/Behörden /eigene Vermutungen/Nichtwissen zu hören, als den zutreffenden Behörden _ hier Rentenversicherung_ zu vertrauen, die es wissen, wann eine Beitragserstattung zulässig ist: als in den USA lebender US-Staatsangehöriger ist das eben nicht möglich! Das Finanzamt ist sicher nicht das Amt, das Auskunft zur Rentenversicherung geben kann/darf (außer zur Besteuerung von Renten) ...Sie fragen die Rentenversicherung doch auch nicht nach Steuern auf Ihre Rente, wovon die genauso wenig Ahnung hat. Jedes Amt/Behörde, wie es es kann/wissen muss. Objektiv gesehen, kommen Sie darauf doch auch alleine, WO Ihre Fragen zuverlässig beantwortet werden können ...statt beim Schamanen nachzufragen! Gruß w.
Art.eam 06.02.2020 | 22:35
Und wir möchten die Eingezahlten Beträge nicht Erstattet oder Ausgezahlt bekommen. Es geht lediglich darum ob man diese in unsere SOCIAL Security buchen kann? DANKE
W°lfgangam 06.02.2020 | 22:54
Hallo Art.e, auch dazu eine eindeutige Antwort: NEIN! Beiträge in der dtsch. Rentenversicherung können niemals in ein anderes Sozialversicherungssystem 'gebucht'/vom Wert her übertragen werden, um den dortigen Rentenanspruch damit erhöhen zu können. Was möglich ist - und da liegt vielleicht das Missverständnis (mangels Sprachproblem) - ist, dass die dtsch. Versicherungszeiten (rein als zeitlicher Wert) in ausländische Versicherungszeiten für die dortigen Systemvoraussetzungen/dort erforderliche Mindestversicherungszeiten integriert werden können. Eben als rein Zeitwert ...ja, das ist problemlos möglich/die Integration der Zeiten. Das geht gegenseitig. Wenden Sie sich mal an DRV Bund: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-… und stellen dort Ihre Frage + machen eine Kontenklärung, um die Rentenzeiten beider Staaten zusammenzuführen. Das wäre der erste Schritt, um Ihre Fragen + Antworten in die richtige Richtung zu führen + und die Rentenzeiten aus beiden Staaten zu erfassen. Gruß w.
Art.eam 06.02.2020 | 22:31
Danken mal für die Info. Wir sind US aber leben als US im "nicht EU" Ausland. Ihre information BEANTWORTET UNSER EIGENTLICHE FRAGE trotzdem NICHT! KANN DER VON UNS IN D EIGEZAHLTE BETRAG IN UNSEREN SOCIAL SECURITY SYSTEM ÜBERSCHRIEBEN WERDEN? UND DIE AUSKUNFT VOM FINANZAMT WURDE UNS VON EINEM MITARBEITER GEGEBEN DER speziell FÜR US STEUER(IRS) u Social Security dort sitzt wegen der Us Streitkräfte und ADD Angestellte(NICHT Deutscher- Angestellter) uns als Kontakt gegeben wurde...dies von der Rentenbehörde RLP/Kaiserslautern. Und uns ist auch bekannt das wenn man zu Schitt will man nicht zu Schittchen gehty- Nur mal auch nebenbei. Auch die Botschaften(Zuständige- Fachabteilungen) reden an einander vorbei. Die D sagt uch das ist ein Anliegen für die Us Behörde! Die US sagen Uch das ist für die D Behörde.... Soviel zu Sozialabkommen Info's.. Wäre Nett wenn man mal eine Aussagekräftige(Schriftlich-Belegbare) Information haben könnte. Vielen Danke
KSCam 09.02.2020 | 09:44
Wenn Sie die gegebenen Antworten "nein es geht nicht deutsche Rentenbeiträge auf die US social security zu übertragen" nicht glauben und dies schriftlich haben wollen, dann schreiben Sie doch einen Brief an die DRV. Dann bekommen Sie genau die gleiche Antwort schriftlich und "die arme Seele hat Ruhe". Schöne Grüße
Art.eam 09.02.2020 | 10:34
Danke W Und KSC....und es Handelt such bei Ihrer Auskunft...Da hat die Arme Seel endlich rug.... Leider Falsch wir sind keine Armen Seelen! Und das Problem wie es auch gennant wurde: SPRACHLICHE PROBLEME...die hat der Deutsche Staat gegenüber Ausländischen Arbeitern, Angestellten, Beamten! Diese Damen und Herren werden gezwungen Mehrere Sprachen- Amtsprache Deutsch zu Beherrschen. Aber stellen sie sich mal vor es gibt auch Beamte die nur Deutsch können.. und das Trotz Studium mehrschtachog Vorraussetzung. Wir Spreche und Nutzen 6 der Weltsprachen! UND KSC... immer Schon Ruhig Atmen... Wir erfragen eine Auskunft und ihre ist ein Frechheit und kommt Rüber da sie mit ihrem Job Überfordert bzw Voreingemonne and die Fragen Ausländischer gehen.!! Danke für die Information and die anderen Damen/Herren des Forum.
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