Hallo,
kann man seine Erwerbsminderungsrente (bekomme eine unbefristete) durch Einzahlungen erhöhen ?
Viele Grüße
Sabine
Hallo Sabine012,
NEIN.
Auch wenn Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, wären diese Beiträge erst bei einem späteren Versicherungsfall (Altersrente) 'wirksam'. Aber nur dann, wenn die Beiträge (deutlich) höher sind, als sie in der ohnehin dazugerechneten/bewerteten Zeit bis zum 60. Lbj. liegen und diese Werte der Zurechnungszeit überschreiten würden. Erst Beiträge ab 60 _könnten_ zu einem Mehr bei der Altersrente führen. Wir reden jetzt nicht von Beiträgen im mtl. 50 EUR Bereich, sondern eher von mtl. 1000 EUR.
Im Zweifelsfall lassen Sie sich das in der nächsten Beratungsstelle/Rathaus erläutern.
Gruß
w.
1. Entgeltpunkte (z.B. aufgrund von Beschäftigungszeiten und Anrechnungszeiten) werden nur bis zum Leistungsfall der Erwerbsminderung berücksichtigt. Darüberhinaus wird eine Zurechnungszeit (z.Zt. bis zum 60. Lebensjahr) anerkannt.
2. Während des Rentenbezugs der Rente wegen Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge - für den nachfolgenden - Leistungsfall (z.B. der Altersrente) zu berücksichtigen. Ob sich eine freiwillige Beitragsleistung rentiert- ist abhängig davon zu beurteilen, mit welchem Wert die Zurechnungszeit bewertet worden ist.
3. Sie sollten Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, damit entsprechende Probeberechnungen veranlasst werden können. Danch kann eine Entscheidung aufgrund der vorliegenden Fakten getroffen werden.